Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wie muss der Club Ernte und Abgabe dokumentieren?

Häufige Fragen

Wie lange muss ein Club seine Aufzeichnungen aufbewahren?

Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren (§ 26 Abs. 2 KCanG). Auf Verlangen der Behörde sind sie elektronisch zu übermitteln. Der Verein sollte die Unterlagen sicher und in lesbarer Form speichern.

Was muss bis zum 31. Januar gemeldet werden?

Die Mengen in Gramm, die im Vorjahr angebaut, weitergegeben und vernichtet wurden, sowie der Bestand am Jahresende (§ 26 Abs. 3 KCanG). Die Angaben sind nach Sorten und nach dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufzugliedern.

Was ist bei einem Verdacht auf Diebstahl zu tun?

Die Anbauvereinigung informiert die zuständige Behörde unverzüglich (§ 26 Abs. 5 KCanG). Vertretungsberechtigte Personen können die Auskunft verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden. Eine rechtliche Einordnung im Einzelfall kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt vornehmen.

Quellen

  1. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  2. KCanG § 18 Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen
  3. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  4. KCanG § 28 Befugnisse der Behörden zur Überwachung
  5. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  6. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten

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