Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Dürfen Clubs untereinander Vermehrungsmaterial weitergeben?

Häufige Fragen

Dürfen Cannabis Social Clubs untereinander Stecklinge oder Samen tauschen?

Ja, Anbauvereinigungen dürfen Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen weitergeben (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KCanG). Es muss beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnen worden sein und dient der Qualitätssicherung des Cannabis im empfangenden Club (§ 20 Abs. 4 Nr. 2 KCanG). Die Übergabe erfolgt im befriedeten Besitztum und persönlich.

Wie viele Stecklinge darf ein Club weitergeben?

An Mitglieder und volljährige Nichtmitglieder höchstens fünf Stecklinge oder sieben Samen oder insgesamt fünf Samen und Stecklinge pro Person und Kalendermonat (§ 20 Abs. 3 KCanG). Für die Weitergabe an andere Anbauvereinigungen nennt das Gesetz keine Stückzahl. Bei Zweifeln fragt der Club die zuständige Behörde.

Muss der empfangende Club etwas zahlen?

Der weitergebende Club hat vom Empfänger die Erstattung der Kosten zu verlangen, die für die Gewinnung des Vermehrungsmaterials entstanden sind (§ 25 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 18 Weitergabefähigkeit
  3. KCanG § 20 Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  4. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  5. KCanG § 25 Kostenerstattung
  6. KCanG § 26 Dokumentation
  7. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  8. KCanG § 9 Privater Eigenanbau
  9. KCanG § 19 Weitergabe von Cannabis

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