Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wie viele Samen darf ein Empfänger im Monat erhalten?

Häufige Fragen

Wie viele Samen darf ein Mitglied im Monat bekommen?

Nach § 20 Abs. 3 KCanG höchstens sieben Samen pro Kalendermonat. Alternativ höchstens fünf Stecklinge oder insgesamt höchstens fünf Samen und Stecklinge zusammen. Es handelt sich um Obergrenzen, die der Verein für jeden Monat neu einhält.

Gilt die Monatsgrenze auch für Nichtmitglieder?

Ja, für Nichtmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 KCanG.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2 KCanG). Der Verein stoppt eine Überschreitung sofort, dokumentiert sie und klärt das weitere Vorgehen mit der zuständigen Behörde. Die rechtliche Einordnung im Einzelfall übernimmt bei Bedarf eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. KCanG § 20 Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  2. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  3. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  4. KCanG § 27 Überwachung

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