Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Was bedeutet kontrollierte Weitergabe im KCanG?

Häufige Fragen

Was heißt kontrollierte Weitergabe im Cannabis Social Club?

So lautet die Überschrift von § 19 KCanG. Gemeint sind die Regeln für die Weitergabe an Mitglieder: Weitergabe nur im befriedeten Besitztum, von Mitglied zu Mitglied und bei persönlicher Anwesenheit, Alters- und Mitgliedskontrolle, Mengengrenzen, neutrale Verpackung mit Informationszettel und Dokumentation (§§ 19, 21, 26 KCanG).

Darf ein Club Cannabis verschicken?

Nein. Versand und Lieferung von Cannabis sind verboten (§ 19 Abs. 4 Satz 2 KCanG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 18 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  2. KCanG § 18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  3. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  4. KCanG § 20 Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  5. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  6. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  7. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  8. KCanG § 27 Maßnahmen der behördlichen Überwachung
  9. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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