Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Dürfen Mitglieder Cannabis aus dem Club weitergeben?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis aus dem Club an Freunde weitergeben?

Nein. Mitglieder dürfen erhaltenes Cannabis nicht an Dritte weitergeben (§ 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG). Die Weitergabe ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar, auch wenn kein Geld fließt. Das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch, etwa das Reichen eines Joints, ist ebenfalls verboten (§ 34 Abs. 1 Nr. 8 KCanG).

Wie hoch ist die Strafe für die Weitergabe an Jugendliche?

Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor (§ 34 Abs. 1 KCanG). Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  3. KCanG § 5 Konsumverbot
  4. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  5. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  8. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  9. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  10. KCanG § 34 Strafvorschriften

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