Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Ist die Weitergabe an Jugendliche strafbar?

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einem Jugendlichen einmal Cannabis gebe?

Schon eine einzelne Weitergabe ist strafbar: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Gibt eine Person über 21 Jahren das Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Darf ein Club Jugendliche als Mitglieder aufnehmen?

Nein. Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 KCanG). Personen unter 18 Jahren darf der Verein auch keinen Zutritt zum befriedeten Besitztum gewähren (§ 23 Abs. 1 KCanG).

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ein Jugendlicher bei mir Cannabis konsumiert?

Erste Anlaufstellen sind eine Suchtberatungsstelle vor Ort, das Portal cannabispraevention.de und das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer (0800 111 0550). Besteht der Verdacht auf eine Straftat, holst du dir vor Aussagen rechtlichen Rat.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  3. KCanG § 5 Konsumverbot
  4. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  5. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  8. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  9. KCanG § 34 Strafvorschriften
  10. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  11. cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  12. Nummer gegen Kummer

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