Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Was passiert, wenn ein Club die Mengen überschreitet?

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein Club die Abgabemengen überschreitet?

Die Behörde kann Maßnahmen treffen (§ 27 Abs. 3 KCanG) und die Erlaubnis bei wiederholter Überschreitung ganz oder teilweise widerrufen (§ 15 Abs. 1 KCanG). Je nach Verstoß kommen Bußgelder (§ 36 KCanG) oder, bei Weitergabe über die Vorgaben hinaus, eine Strafbarkeit nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG in Betracht. Den Einzelfall beurteilen Behörde und Gerichte.

Haftet der Vorstand persönlich, wenn der Club Mengen überschreitet?

Der Vorstand ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Ob und wie eine Person persönlich haftet, hängt vom Einzelfall ab. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  2. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  4. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  5. KCanG § 18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  8. KCanG § 27 Maßnahmen der behördlichen Überwachung
  9. KCanG § 28 Befugnisse der Behörden zur Überwachung
  10. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  11. KCanG § 34 Strafvorschriften
  12. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.