Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Darf ein Club Cannabis an Nichtmitglieder abgeben?

Häufige Fragen

Darf ein Club Cannabis an Freunde von Mitgliedern weitergeben?

Nein. Cannabis darf nur an Mitglieder weitergegeben werden (§ 19 Abs. 2 KCanG). Freunde ohne eigene Mitgliedschaft fallen nicht darunter, auch wenn ein Mitglied sie gut kennt. Ausnahme: Samen und Stecklinge dürfen unter den Bedingungen des § 20 KCanG auch an volljährige Nichtmitglieder mit Wohnsitz in Deutschland gehen.

Wie viel darf ein Mitglied über 21 Jahren höchstens erhalten?

Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten (§ 19 Abs. 3 Satz 1 KCanG). Für Heranwachsende zwischen 18 und unter 21 Jahren gilt eine Obergrenze von 30 Gramm pro Kalendermonat. Die Grenzen beziehen sich auf die einzelne Person.

Was droht bei einer Weitergabe außerhalb eines Clubs?

Cannabis außerhalb der erlaubten Weitergabe ab- oder weiterzugeben, ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar. Vorgesehen sind eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für die Anbauvereinigung selbst kommen außerdem behördliche Maßnahmen in Betracht (§ 27 Abs. 3 KCanG). Bei einem Verdacht auf eine Straftat lohnt sich rechtlicher Rat, bevor du Angaben machst.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 11
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 19
  4. KCanG § 20 Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  5. KCanG § 34 Strafvorschriften
  6. KCanG § 9 Privater Eigenanbau
  7. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  8. KCanG § 25 Kostenerstattung

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