Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Was bedeutet Eigenbedarf der Mitglieder?

Häufige Fragen

Was ist mit Eigenbedarf im Sinne des Gesetzes gemeint?

Gemeint ist die Menge, die die Mitglieder einer Anbauvereinigung für ihren Eigenkonsum voraussichtlich benötigen (§ 13 Abs. 3 KCanG). Sie begrenzt die erlaubten jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen des Vereins. Der Begriff beschreibt den Bedarf der Gemeinschaft, nicht eine feste Menge pro Person.

Was passiert, wenn der Club mehr Mitglieder bekommt?

Die Behörde kann die Erlaubnis in Bezug auf die jährlichen Mengen nachträglich anpassen, wenn die Anbauvereinigung nachweist, dass sich der Bedarf durch veränderte Mitgliederzahlen verändert hat (§ 13 Abs. 3 KCanG). Änderungen bei den Antragsangaben muss der Verein der Behörde unverzüglich mitteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG).

Wie viel Cannabis darf der Verein im Jahr anbauen?

Die Obergrenze ergibt sich aus der Erlaubnis und dem Eigenbedarf der Mitglieder (§ 13 Abs. 3 KCanG). Konkrete Zahlen stehen im Bescheid der zuständigen Behörde. Im Antrag nennt der Verein die voraussichtlichen Mengen in Gramm.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  3. KCanG § 18 Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen
  4. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  5. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.