Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Was passiert, wenn der Club die 500-Grenze überschreitet?

Häufige Fragen

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Club höchstens haben?

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Die geschätzte künftige Mitgliederzahl gehört bereits zum Erlaubnisantrag (§ 11 Abs. 4 Nr. 6 KCanG).

Kann die Erlaubnis wegen zu vieler Mitglieder widerrufen werden?

Die Gründe für einen Widerruf stehen in § 15 Abs. 1 KCanG. Die Mitgliederzahl ist dort nicht ausdrücklich genannt. Ob eine Überschreitung im Einzelfall zu einer Maßnahme führt, entscheidet die Behörde. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Darf man in mehreren Cannabis Clubs Mitglied sein?

Nein. Eine Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Die Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG.

Quellen

  1. KCanG § 16: Mitgliedschaft
  2. KCanG § 11: Erlaubnispflicht, Angaben und Mitteilungspflichten
  3. KCanG § 15: Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  4. KCanG § 36: Bußgeldvorschriften
  5. KCanG § 13
  6. KCanG § 27
  7. KCanG § 12

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