Wie viel dürfen Mitglieder monatlich erhalten?
Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 50 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erhalten, Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren höchstens 30 Gramm (§ 19 Abs. 3 KCanG). Daneben gilt für beide Gruppen eine Tagesgrenze von 25 Gramm. Heranwachsende dürfen nur Cannabis mit höchstens 10 Prozent THC erhalten. Die Grenzen richten sich an den Verein, der nicht mehr weitergeben darf, und an die Mitglieder, die nicht mehr entgegennehmen dürfen. Dieser Artikel erklärt, wie die Monatsgrenze zu verstehen ist, wie sie dokumentiert wird und was bei einer Überschreitung gilt.
Die Monatsgrenze für Mitglieder ab 21
Für Mitglieder ab 21 Jahren ist die Weitergabe auf höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat begrenzt (§ 19 Abs. 3 Satz 1 KCanG). Gemeint ist der Kalendermonat, nicht ein Zeitraum von 30 Tagen ab einem beliebigen Datum. Die Grenze hängt an der einzelnen Person, nicht am Verein als Ganzem. Sie bezieht sich auf die Abgabe, nicht auf den Besitz zu Hause, für den § 3 KCanG gilt.
Die Grenze für Heranwachsende
Heranwachsende sind nach § 1 Nr. 20 KCanG Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Für sie gilt eine Monatsgrenze von 30 Gramm, also 20 Gramm weniger als für Mitglieder ab 21 Jahren. Der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 KCanG). Gibt ein Verein wiederholt Cannabis mit mehr THC an Heranwachsende ab oder überschreitet er wiederholt diese Weitergabemengen, kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 KCanG).
Die Tagesgrenze
Neben der Monatsgrenze gilt eine Tagesgrenze von 25 Gramm, für Mitglieder ab 21 Jahren und für Heranwachsende (§ 19 Abs. 3 KCanG). Sie ergänzt die Monatsgrenze und ersetzt sie nicht. Ein Beispiel: Erhält ein Mitglied ab 21 Jahren am 3. eines Monats 25 Gramm, ist für diesen Tag die Tagesgrenze erreicht, weitere Abgaben am selben Tag sind nicht zulässig. Die Monatsgrenze von 50 Gramm bleibt daneben bestehen. Das Mitglied kann also am Folgetag noch einmal bis zu 25 Gramm erhalten und hat dann die Monatsmenge ausgeschöpft.
Dokumentation der Mengen
Der Verein muss jede Weitergabe fortlaufend dokumentieren: Name, Vorname und Geburtsjahr des Mitglieds sowie Menge in Gramm, durchschnittlicher THC-Gehalt und Datum (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen elektronisch zu übermitteln (§ 26 Abs. 2 KCanG). Sie sind die Grundlage, um die Monatssumme je Mitglied zu prüfen. Mitglieder können ihre erhaltenen Mengen zusätzlich selbst notieren, um den Überblick zu behalten. Bei jeder Abgabe kontrolliert der Verein Alter und Mitgliedschaft mit Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis (§ 19 Abs. 2 KCanG).
Was bei einer Überschreitung gilt
Eine Weitergabe über die Monatsgrenze hinaus ist nicht zulässig. Der Verein darf die Menge nicht abgeben, und Mitglieder dürfen sie nicht entgegennehmen. Folgen können der Widerruf der Erlaubnis sein (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 KCanG) und, je nach Fall, eine Strafbarkeit (§ 34 Abs. 1 Nr. 7 und 12 KCanG). Wer mehr als 25 Gramm pro Tag oder mehr als 50 Gramm pro Kalendermonat erwirbt oder entgegennimmt, kann nach § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG strafbar sein. Die Einzelfallbewertung treffen Behörde und Gerichte. Der Artikel Was passiert, wenn ein Club die Mengen überschreitet? geht darauf genauer ein.
Obergrenze und Gesundheit
Eine Grenze im Gesetz ist eine Obergrenze. Sie sagt nichts darüber aus, welche Menge für eine Person verträglich ist. Das hängt unter anderem von Gesundheit, Alter und Lebenslage ab. Deshalb muss der Verein bei jeder Weitergabe über mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei Konsum im Alter von unter 25 Jahren, über Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und bei Mischkonsum, über Einschränkungen der Straßenverkehrstauglichkeit sowie über Beratungs- und Behandlungsstellen informieren (§ 21 Abs. 3 KCanG). Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle hilft, den eigenen Konsum einzuordnen.
Den eigenen Konsum prüfen
- Wie viel habe ich in diesem Kalendermonat bereits erhalten?
- Wie viel konsumiere ich in einer typischen Woche?
- Gibt es Tage, an denen ich mehr konsumiere, als ich geplant hatte?
Bist du bei einer dieser Fragen unsicher, wende dich an eine Suchtberatungsstelle. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen führt im Suchthilfeverzeichnis Angebote in deiner Nähe. Auch der Präventionsbeauftragte des Vereins ist Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention (§ 23 Abs. 4 KCanG).
Aufbewahrung zu Hause
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere Kinder und Jugendlicher, zu schützen (§ 10 KCanG). Vorräte sollten deshalb nicht offen herumliegen. Weitergeben an Dritte ist verboten (§ 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG). Wer finanziell oder persönlich unter Druck steht und Hilfe sucht, findet sie bei einer Beratungsstelle.
Wo du den Wortlaut findest
Den Wortlaut der Mengenregeln findest du auf gesetze-im-internet.de. Bei Fragen zu einem konkreten Vorgang kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die Lage einordnen.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Mitglied ab 21 Jahren pro Monat erhalten?
Höchstens 50 Gramm Cannabis pro Kalendermonat. Zusätzlich gilt eine Tagesgrenze von 25 Gramm (§ 19 Abs. 3 KCanG). Beides sind Obergrenzen des Gesetzes und keine Empfehlung für den Konsum.
Ist die Monatsgrenze eine Empfehlung?
Nein. Sie ist eine gesetzliche Obergrenze für die Weitergabe im Kalendermonat. Sie sagt nichts darüber aus, welche Menge für eine Person verträglich ist. Der Verein muss bei der Weitergabe über Risiken und Beratungsstellen informieren (§ 21 Abs. 3 KCanG).
Quellen
- KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
- KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
- KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
- KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
- KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
- KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
- KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
- KCanG § 34 Strafvorschriften
- DHS: Suchthilfeverzeichnis