Eigenanbau zu Hause · Wohnung, Miete und Nachbarschaft

Wie geht man mit Geruchsbeschwerden der Nachbarn um?

Häufige Fragen

Muss ich dem Nachbarn Einzelheiten zu meinem Anbau nennen?

Das entscheidest du selbst. Im Gespräch geht es um den Geruch und darum, wie du ihn verringerst. Angaben zu Pflanzenzahl, Standort in der Wohnung oder Ernte sind dafür nicht nötig. Die Grenze für den privaten Eigenanbau am Wohnsitz liegt nach § 9 KCanG bei höchstens drei Pflanzen gleichzeitig.

Wer hilft, wenn sich der Streit nicht löst?

In einer Mietwohnung berät der Mieterverein, wenn die Beschwerde das Mietverhältnis berührt. In einer Eigentumswohnung ist die Hausverwaltung die erste Anlaufstelle. Wer bei Geruchsfragen sonst zuständig ist, erfährst du bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Im Einzelfall kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die Lage einordnen.

Was tun, wenn der Geruch muffig riecht und bleibt?

Dann kann Feuchte im Raum die Ursache sein. Das Umweltbundesamt nennt als Ursachen für Schimmel im Haus meist Dauerlüften oder Baumängel und empfiehlt bei mehr als 80 Prozent Luftfeuchte direkt an der Wand mehrmals täglich kurzes Stoßlüften. Entdeckst du Schimmel, beseitigen ihn besser Fachleute.

Quellen

  1. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  2. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  3. Umweltbundesamt: Richtiges Lüften beugt Schimmel vor
  4. WEG § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

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