Eigenanbau zu Hause · Wohnung, Miete und Nachbarschaft

Gelten im Wohneigentum andere Regeln als in der Mietwohnung?

Häufige Fragen

Gelten im Eigentum dieselben Anbauregeln wie in der Miete?

Ja. Nach § 9 KCanG ist der private Eigenanbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig begrenzt, und nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen. Zusätzlich zählen im Eigentum die Vereinbarungen und Beschlüsse der Gemeinschaft.

Welche Pflichten habe ich als Wohnungseigentümer?

Nach § 14 WEG musst du die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einhalten und das Betreten und andere Einwirkungen auf dein Sondereigentum dulden, soweit diese Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen. Das Sondereigentum der anderen darfst du nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen.

Wo erfahre ich, was in meinem Haus beschlossen wurde?

Nach § 18 Abs. 4 WEG kannst du von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Wende dich dafür schriftlich an die Hausverwaltung. Bei schwierigen Fragen zu Vereinbarungen oder Beschlüssen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht.

Quellen

  1. WEG § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
  2. WEG § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  3. WEG § 18 Verwaltung und Benutzung
  4. WEG § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
  5. WEG § 23 Wohnungseigentümerversammlung
  6. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  7. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  8. KCanG § 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
  9. Commerzbank: Hausratversicherung abschließen oder nicht
  10. Hausjournal: Wasserschaden durch Waschmaschine

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