Eigenanbau zu Hause · Wohnung, Miete und Nachbarschaft

Was steht in der Hausordnung, das beim Eigenanbau zählt?

Häufige Fragen

Wo finde ich die Hausordnung für meine Wohnung?

In einer Mietwohnung kann die Hausordnung Teil des Mietvertrags sein oder dir vom Vermieter gesondert mitgeteilt worden sein. Im Wohnungseigentum gehört ihre Aufstellung nach § 19 Abs. 2 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung. Findest du sie nicht, frage Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich.

Kann die Hausordnung den Eigenanbau regeln?

Eine Hausordnung kann Regeln zu Lärm, Gerüchen und Gemeinschaftsflächen enthalten, die beim Eigenanbau eine Rolle spielen. Ob eine konkrete Regel für dich gilt und wirksam ist, hängt von Mietvertrag, Vereinbarungen, Beschlüssen und Formulierung ab. Mieterverein oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt können das einordnen.

Was gilt im Wohnungseigentum für die Nutzung?

Nach § 14 WEG musst du die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einhalten und das Sondereigentum der anderen nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Die Hausordnung wird nach § 19 WEG von den Eigentümern aufgestellt, soweit keine Vereinbarung besteht.

Quellen

  1. WEG § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
  2. WEG § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
  3. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  4. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  5. Innenministerium Baden-Württemberg: Richtiges Verhalten im Brandfall

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