Was steht in der Hausordnung, das beim Eigenanbau zählt?
Die Hausordnung kann Regeln zu Ruhezeiten, Gerüchen und der Nutzung gemeinsamer Flächen enthalten, und diese Punkte können beim Eigenanbau eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang sie für dich gilt, steht in deinem Mietvertrag oder in den Vereinbarungen und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Die Grundregeln des KCanG gelten in jedem Fall: Nach § 9 Abs. 1 KCanG ist der private Eigenanbau am Wohnsitz von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Dieser Ratgeber zeigt, wo du die Regeln findest und wie du sie sinnvoll anwendest.
Wo stehen die Regeln?
Eine Hausordnung sammelt Regeln für das Zusammenleben im Haus. In einer Mietwohnung kann sie dem Mietvertrag beigefügt sein oder vom Vermieter gesondert mitgeteilt werden. Prüfe deshalb deinen Vertrag mit allen Anlagen. Im Wohnungseigentum gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG die Aufstellung einer Hausordnung zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung. Soweit Verwaltung und Benutzung nicht durch Vereinbarung geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer darüber (§ 19 Abs. 1 WEG). Findest du die Unterlagen nicht, fragst du bei Vermieter oder Hausverwaltung nach.
Welche Themen behandeln Hausordnungen häufig?
Was in deiner Hausordnung steht, zeigt nur dein Exemplar. Häufig behandelt werden:
- Ruhezeiten und Lärm,
- Reinigung von Treppenhaus und Außenanlagen,
- Nutzung von Keller, Waschküche, Trockenraum und Fahrradraum,
- Umgang mit Müll,
- Lüften und Verhalten in gemeinsam genutzten Bereichen.
Mit Eigenanbau haben diese Punkte meist mittelbar zu tun, etwa wenn ein Geruch im Treppenhaus auffällt oder wenn jemand gemeinsame Räume nutzt. Lies die Regeln konkret und schätze sie nicht aus dem Gedächtnis ein.
Was gilt im Wohnungseigentum?
Nach § 14 Abs. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. Er muss außerdem Einwirkungen auf sein Sondereigentum dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen. Bestehen keine solchen Regelungen, gilt die Duldungspflicht für Einwirkungen, aus denen kein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst. Nach § 14 Abs. 2 WEG darfst du das Sondereigentum der übrigen Eigentümer nicht über dieses Maß hinaus beeinträchtigen. Das ist der Maßstab, an dem sich Streit um Geruch oder Lärm im Haus orientiert. Details zu den Pflichten stehen im Artikel Wohneigentum und Eigenanbau.
Wie gehst du mit Gemeinschaftsflächen um?
Keller, Waschküche und Treppenhaus nutzen alle Bewohner. Halte diese Flächen frei, lasse keine Gegenstände in Fluchtwegen stehen und räume eigene Sachen zügig weg. Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen. In einem gemeinsam genutzten Raum, zu dem andere Zugang haben, ist das schwer sicherzustellen. Bewahre deshalb nichts dort auf, was du nicht verschließen kannst. Praktische Hinweise gibt der Artikel zur Zugangskontrolle für einen Raum.
Wie sprichst du Konflikte früh an?
Wenn sich Nachbarn über Gerüche oder Lärm beschweren, hilft ein ruhiges Gespräch am besten. Frage, welche Regel aus Sicht des anderen betroffen ist, und halte Vereinbarungen kurz schriftlich fest. Oft genügen klare Absprachen zu Lüftungszeiten oder zur Nutzung gemeinsamer Flächen. Den Gesprächsaufbau beschreibt der Ratgeber zum Gespräch mit Nachbarn.
Was hilft bei Unklarheiten?
Gibt die Hausordnung keine klare Antwort, bitte Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich um eine Auskunft. Eigentümer können nach § 18 Abs. 4 WEG von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen und so aktuelle Beschlüsse nachlesen. Ob eine Regel im Einzelfall wirksam ist und was sie bedeutet, beurteilen Mieterverein, Fachanwältin oder Fachanwalt für Miet- oder Wohnungseigentumsrecht. Gerichte entscheiden jeweils nach dem Einzelfall.
Welche Regeln zu Lärm und Ruhezeiten gelten?
Viele Konflikte im Haus drehen sich um Lärm. Hausordnungen nennen häufig feste Ruhezeiten. Kläre für dich, welche Zeiten bei dir stehen, und richte tägliche Abläufe danach aus. Auch Haushaltsgeräte wie Trockner oder Ventilatoren können als störend wahrgenommen werden. Sprich deine Nutzung im Zweifel früh mit den Nachbarn ab.
Wie liest du die Hausordnung Schritt für Schritt?
Lies die Hausordnung mit einem Stift in der Hand. Markiere jede Regel, die Lärm, Gerüche, Gemeinschaftsflächen, Müll oder Lüften betrifft. Schreibe daneben, was du dafür tun musst. Regeln, die du nicht eindeutig verstehst, kennzeichnest du mit einem Fragezeichen und klärst sie schriftlich mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. So hast du am Ende eine kurze Liste, die du bei Fragen vorzeigen kannst.
Was gilt, wenn die Hausordnung geändert wird?
Im Wohnungseigentum beschließen die Eigentümer Regeln zur Benutzung, soweit keine Vereinbarung besteht (§ 19 Abs. 1 WEG). Beschlüsse werden nach § 23 Abs. 1 WEG in einer Eigentümerversammlung gefasst, und zur Gültigkeit muss der Gegenstand nach § 23 Abs. 2 WEG bei der Einberufung bezeichnet sein. Lies daher die Einladung zur Versammlung aufmerksam. In einer Mietwohnung teilt dir der Vermieter Änderungen mit. Ob eine Änderung wirksam ist, klärt der Mieterverein im Einzelfall.
Welche Alltagssituationen führen häufig zu Streit?
Nachbarn beschweren sich häufig über Gerüche im Treppenhaus, über Geräusche zu bestimmten Tageszeiten oder über Gegenstände in Fluren. Das Innenministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Treppenräume auch Rettungswege sind und dort keine brennbaren Materialien wie Kartonagen, Müllbehälter oder Kinderwagen gelagert werden dürfen. Halte deshalb Flure und Treppenräume frei. Mehr zum Verhalten im Brandfall steht im Artikel Verhalten bei einem Brand.
Was du jetzt tun kannst
- Lies Mietvertrag, Anlagen und Hausordnung oder, im Eigentum, Vereinbarungen, Beschlüsse und Hausordnung.
- Markiere die Regeln zu Lärm, Gerüchen und Gemeinschaftsflächen.
- Frage bei Unklarheiten schriftlich bei Vermieter oder Hausverwaltung nach.
- Sprich Konflikte früh an und halte Absprachen fest.
Wer die Hausordnung kennt, handelt sicherer und vermeidet vermeidbaren Streit. Die Vorgaben zum Anbau am Wohnsitz stehen in § 9 und § 10 KCanG. Für das Gespräch mit dem Vermieter hilft der Artikel Gespräch mit dem Vermieter vorbereiten.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Hausordnung für meine Wohnung?
In einer Mietwohnung kann die Hausordnung Teil des Mietvertrags sein oder dir vom Vermieter gesondert mitgeteilt worden sein. Im Wohnungseigentum gehört ihre Aufstellung nach § 19 Abs. 2 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung. Findest du sie nicht, frage Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich.
Kann die Hausordnung den Eigenanbau regeln?
Eine Hausordnung kann Regeln zu Lärm, Gerüchen und Gemeinschaftsflächen enthalten, die beim Eigenanbau eine Rolle spielen. Ob eine konkrete Regel für dich gilt und wirksam ist, hängt von Mietvertrag, Vereinbarungen, Beschlüssen und Formulierung ab. Mieterverein oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt können das einordnen.
Was gilt im Wohnungseigentum für die Nutzung?
Nach § 14 WEG musst du die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einhalten und das Sondereigentum der anderen nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Die Hausordnung wird nach § 19 WEG von den Eigentümern aufgestellt, soweit keine Vereinbarung besteht.