Wird Medizinalcannabis in Deutschland angebaut?
Ja, das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland, und der Anbau ist nur mit einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zulässig. Dieser Text erklärt die Rechtslage, damit du weißt, welche Stellen für den Anbau zuständig sind und wie das Präparat danach in die Apotheke kommt.
Wer braucht eine Erlaubnis für den Anbau?
Nach § 4 Abs. 1 MedCanG bedarf der Anbau zu medizinischen Zwecken einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Erlaubnis ist also die Voraussetzung dafür, dass Medizinalcannabis überhaupt im Inland angebaut werden darf. Wer wissen möchte, ob der eigene Anbau für Patientinnen und Patienten infrage kommt, findet die Antwort im Artikel zum Eigenanbau bei Medizin.
Was die Erlaubnis einschließt
Die Erlaubnis ist eine behördliche Entscheidung über den Anbau. Welche Angaben ein Antrag braucht, regelt das Gesetz in den Vorschriften zur Erlaubnis. Für Patientinnen und Patienten ist vor allem wichtig, dass der Anbau zu medizinischen Zwecken nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 MedCanG ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht ist, soweit keine Ausnahme von der Erlaubnispflicht greift.
Die Rolle des BfArM
Das BfArM ist die zentrale Stelle für die Erlaubnis. Nach § 7 Abs. 1 MedCanG ist der Antrag auf Erlaubnis beim Bundesinstitut zu stellen. Die Kontrolle des Anbaus ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Geltungsbereich des Gesetzes unterliegt der Kontrolle (§ 17 Abs. 2 Satz 1 MedCanG).
Früher Vergabe, heute Erlaubnis
Der Anbau in Deutschland war früher an ein Vergabeverfahren gebunden. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt in seinen FAQ, dass der Anbau in Deutschland mit Inkrafttreten des MedCanG nicht mehr an ein Vergabeverfahren gebunden ist. Diese Änderung ist für das Verständnis der heutigen Lage wichtig, weil sie den Weg über die Erlaubnis in den Vordergrund rückt.
Schon 2017 hatte das BfArM in einer Pressemitteilung angekündigt, eine Cannabisagentur für künftigen Cannabisanbau in Deutschland einzurichten. Welche Aufgaben die Agentur heute genau hat, zeigen die aktuellen Veröffentlichungen der Behörde. Diese Angaben sollten vor einer Entscheidung immer frisch nachgelesen werden.
Einfuhr: Erlaubnis und Genehmigung
Das MedCanG regelt außerdem die Einfuhr. Im Einzelfall braucht es dafür neben der Erlaubnis nach § 4 eine Genehmigung des BfArM (§ 12 MedCanG). Zuständig ist auch hier das BfArM. Zu Mengen und Herkunft lohnt ein Blick in die Veröffentlichungen des BfArM, wo die jeweils aktuellen Angaben stehen.
Wer darf Medizinalcannabis erwerben?
Für den Erwerb gibt es eine eigene Regel. Von der Erlaubnispflicht im Erwerb ausgenommen ist Cannabis, das auf Grund ärztlicher Verschreibung nach § 3 erworben wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG). Nur Ärztinnen und Ärzte dürfen Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Die Abgabe erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Die Verschreibung ist also der Dreh- und Angelpunkt der gesamten Versorgung.
Was das für dich praktisch bedeutet
- Ohne ärztliche Verschreibung gibt es keine Abgabe in der Apotheke.
- Frag die Apotheke, welche Präparate sie führt, bevor du Zeit verlierst.
- Bei Fragen zur Versorgung hilft die Unabhängige Patientenberatung auf patientenberatung.de.
- Wenn du eine Erstattung durch die Krankenkasse möchtest, lies den Artikel zu den Regeln für die Erstverordnung.
Prävention und Sicherheit
Auch Arzneimittel haben Nebenwirkungen, und das gilt ausdrücklich für Medizinalcannabis. Sprich offen mit der Ärztin oder dem Arzt über Fragen dazu, bevor du das Präparat einnimmst. Sprich auch einen eventuellen Konsum außerhalb der Behandlung offen an. Ob das für deine Behandlung eine Rolle spielt, beurteilt die Ärztin oder der Arzt.
Wo du weiterkommst
Für Fragen zur Erlaubnis ist das BfArM die richtige Adresse. Für die Verschreibung ist die behandelnde Praxis zuständig, für die Erstattung die Krankenkasse. Bei Problemen mit einer Entscheidung hilft die Unabhängige Patientenberatung, die unabhängig und kostenfrei berät. Eine Übersicht zu den weiteren Schritten findest du im Artikel dazu, wer Medizinalcannabis verschreiben darf.
Was sich in der Gesetzgebung ändern kann
Zum MedCanG wird derzeit über Änderungen diskutiert. Wie weit das Verfahren ist und welche Folgen es für Verschreibung und Abgabe hätte, ändert sich laufend. Wer heute plant, sollte deshalb die aktuellen Angaben der Behörden und der Apotheke prüfen, bevor er sich auf eine bestimmte Regel verlässt.
Begriffe kurz erklärt
Medizinalcannabis bezeichnet Cannabis, das als Arzneimittel verschrieben wird. Die Verschreibung ist die ärztliche Anordnung, die die Apotheke braucht, bevor sie abgeben darf. Der Anbau meint die Kultivierung der Pflanze unter den Vorgaben der Erlaubnis. Wer diese drei Begriffe auseinanderhält, versteht die Regeln schneller.
Warum der Weg über die Erlaubnis wichtig ist
Der Anbau zu medizinischen Zwecken unterliegt der Kontrolle nach § 17 Abs. 2 MedCanG. Wer Fragen zur Herkunft eines bestimmten Präparats hat, kann die Apotheke darauf ansprechen.
Häufige Missverständnisse
Medizinalcannabis fällt nicht unter dieselben Regeln wie Cannabis zum Eigenanbau oder Besitz im Freizeitbereich. Das KCanG nimmt Cannabis zu medizinischen Zwecken aus seinem Begriff aus (§ 1 Nr. 8 KCanG), und das MedCanG hat eigene Vorgaben für Anbau, Erwerb und Abgabe. Die Verschreibung ist die Voraussetzung für die Abgabe in der Apotheke.
Wann du die Apotheke oder das BfArM ansprichst
Die Apotheke ist die richtige Adresse für die Frage, welches Präparat vorrätig ist und wie lange eine Beschaffung dauert. Das BfArM ist zuständig, wenn es um die Erlaubnis und um die Genehmigung im Einzelfall geht. Wer unsicher ist, wer genau zuständig ist, fragt zuerst in der Apotheke nach. Ein Gespräch dort spart oft mehrere Umwege.
Häufige Fragen
Wer erteilt die Erlaubnis zum Anbau von Medizinalcannabis?
Die Erlaubnis erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nach § 4 Abs. 1 MedCanG braucht der Anbau zu medizinischen Zwecken diese Erlaubnis. Der Antrag ist nach § 7 Abs. 1 MedCanG beim BfArM zu stellen. Die Kontrolle des Anbaus regelt § 17 MedCanG.
Kann ich Medizinalcannabis ohne Rezept in der Apotheke bekommen?
Nein. Die Abgabe erfolgt nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Frag bei Unklarheiten direkt die Apotheke vor Ort.