Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Wird Medizinalcannabis in Deutschland angebaut?

Häufige Fragen

Wer erteilt die Erlaubnis zum Anbau von Medizinalcannabis?

Die Erlaubnis erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nach § 4 Abs. 1 MedCanG braucht der Anbau zu medizinischen Zwecken diese Erlaubnis. Der Antrag ist nach § 7 Abs. 1 MedCanG beim BfArM zu stellen. Die Kontrolle des Anbaus regelt § 17 MedCanG.

Kann ich Medizinalcannabis ohne Rezept in der Apotheke bekommen?

Nein. Die Abgabe erfolgt nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Frag bei Unklarheiten direkt die Apotheke vor Ort.

Quellen

  1. MedCanG (Gesetze im Internet)
  2. BMG: FAQ Cannabis als Medizin
  3. BfArM: Pressemitteilung 7/2017 Cannabisagentur
  4. KCanG § 1, Begriffsbestimmungen
  5. MedCanG § 25, Strafvorschriften
  6. Unabhängige Patientenberatung: Beratungsangebot

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