Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Darf man Cannabis für die Behandlung selbst anbauen?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis für meine Behandlung selbst anbauen?

Der private Eigenanbau nach § 9 KCanG ist ab 18 Jahren mit höchstens drei Pflanzen gleichzeitig erlaubt, ohne Bindung an einen Behandlungszweck. Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken bedarf nach § 4 Abs. 1 MedCanG einer Erlaubnis des BfArM. Einzelfragen klärst du mit einer Anwältin oder einem Anwalt mit Medizinrecht-Erfahrung.

Darf ich selbst angebautes Cannabis weitergeben?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nach § 9 Abs. 2 KCanG nicht an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für Familienmitglieder und Freunde.

Quellen

  1. KCanG § 9 (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 3 (gesetze-im-internet.de)
  3. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  4. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)

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