Wann übernimmt die Krankenkasse Cannabis auf Rezept?
Die Krankenkasse übernimmt Cannabis auf Rezept nicht automatisch. Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Abs. 6 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die erste Verordnung braucht die Genehmigung der Krankenkasse, und zwar vor Beginn der Leistung. Getrocknete Blüten nennt der Wortlaut nicht. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die im Gesetz stehen, und den Stand der geplanten Änderungen.
Wer darf Cannabis als Medikament verschreiben?
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Ohne ärztliche Verschreibung ist eine legale medizinische Abgabe nicht möglich.
Wann die Kasse zahlen muss
§ 31 Abs. 6 SGB V nennt mehrere Voraussetzungen, die zusammen vorliegen müssen:
- Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor.
- Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung steht nicht zur Verfügung, oder sie kann nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des Vertragsarztes im Einzelfall nicht zur Anwendung kommen.
- Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.
Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen. Ob diese Voraussetzungen in deinem Fall erfüllt sind, entscheidet die Krankenkasse auf der Grundlage der ärztlichen Begründung.
Die Genehmigung der ersten Verordnung
Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse. Das gilt nicht, wenn eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmte Fachärztin oder ein bestimmter Facharzt verordnet. Die Genehmigung ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. Für die Fristen nennt das Gesetz:
- Zwei Wochen nach Antragseingang für die Entscheidung.
- Vier Wochen, wenn eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt wird, etwa des Medizinischen Dienstes. Der Medizinische Dienst soll dann innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen.
- Drei Tage bei Verordnung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Behandlung mit einer solchen Leistung.
Bei der Antragstellung hilft dir die Praxis. Typische Unterlagen sind Diagnose, bisherige Behandlungen mit Wirkung und Nebenwirkungen und die ärztliche Begründung.
Blüten, Extrakte und Fertigarzneimittel
Der Wortlaut von § 31 Abs. 6 SGB V nennt Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Getrocknete Cannabisblüten werden dort nicht genannt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) meldet auf ihrer Seite, getrocknete Cannabisblüten seien seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig, und für eine Umstellung auf ein anderes Präparat sei eine erneute Genehmigung der Krankenkasse nötig. Über Übergangsfragen bei laufenden Therapien berät die Krankenkasse. Welche Form für dich in Frage kommt, entscheidet die behandelnde Praxis.
Stand der geplanten Änderung des MedCanG
Das Bundesgesundheitsministerium führt eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes als laufendes Verfahren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt erfolgen darf, etwa in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Die Stationen laut Ministerium: Kabinett am 8. Oktober 2025, Bundesrat (erster Durchgang) am 21. November 2025, Bundestag (erste Lesung) am 18. Dezember 2025. Welche Fassung gilt, zeigt der Text auf gesetze-im-internet.de. Den Überblick über politische Pläne gibt der Beitrag Welche Pläne hat die Bundesregierung für Cannabis?
Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Gegen eine Ablehnung lässt sich Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid, lies ihn deshalb genau. Schreibe auf, warum die Therapie aus deiner Sicht nötig ist, und bitte die Praxis um eine ergänzende Begründung. Hilfe bekommst du bei einer Patientenberatung, in einer Selbsthilfegruppe oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Cannabis auf Rezept und Straßenverkehr
Auch mit ärztlicher Verschreibung kannst du im Straßenverkehr in eine Kontrolle geraten. Nach § 24a StVG ist ein THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr im Blutserum eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Nach Abs. 4 sind bestimmte Absätze nicht anzuwenden, wenn der Stoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Ob das im Einzelfall zutrifft, bewertet eine Behörde oder ein Gericht. Kläre vor dem Fahren mit der Ärztin oder dem Arzt, was für dein Medikament gilt.
Was du für das Gespräch mit der Praxis vorbereiten kannst
- Eine Liste bisheriger Behandlungen und Medikamente, samt Wirkung und Nebenwirkungen
- Die Frage, welche Darreichungsform und welcher Wirkstoffgehalt in Frage kommen
- Angaben zu Vorerkrankungen und zum bisherigen Konsum, auch wenn er illegal war
- Die Frage, wer den Antrag bei der Krankenkasse stellt und welche Unterlagen fehlen
Verändere die Dosierung nie auf eigene Faust, nur gemeinsam mit der behandelnden Praxis. Medizinische Fragen klären Ärztinnen und Ärzte, rechtliche Fragen im Einzelfall eine Anwältin oder ein Anwalt. Zu den politischen Hintergründen passen die Debatte um die Blütenerstattung, der Beitrag Wird bei Cannabiskonsum automatisch der Führerschein entzogen? und die Übersicht Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Übernimmt die Krankenkasse Cannabis immer?
Nein. Der Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V setzt eine schwerwiegende Erkrankung und weitere Voraussetzungen voraus. Die erste Verordnung braucht die Genehmigung der Kasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden soll. Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen, die Frist steht im Bescheid.
Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?
Nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG).
Wie lange darf die Entscheidung der Kasse dauern?
Nach § 31 Abs. 6 SGB V zwei Wochen nach Antragseingang, bei Einholung eines Gutachtens vier Wochen. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gelten drei Tage.
Darf ich mit einem Cannabis-Rezept Auto fahren?
Das Rezept allein entscheidet das nicht. Nach § 24a StVG gilt der Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, und es gibt eine Ausnahme bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels. Frag vor dem Fahren deine Ärztin oder deinen Arzt.
Quellen
- SGB V § 31 (Arznei- und Verbandmittel), gesetze-im-internet.de
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) § 3 auf gesetze-im-internet.de
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a auf gesetze-im-internet.de
- Bundesgesundheitsministerium: Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Cannabis