Schützt ein ärztliches Rezept vor dem THC-Grenzwert am Steuer?
Schützt ein ärztliches Rezept vor dem THC-Grenzwert am Steuer? Nur im Rahmen von § 24a Abs. 4 StVG. Danach sind die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Dieser Artikel erklärt, wem die Regel hilft, welche Voraussetzungen im Wortlaut stecken und wo sie endet.
Was regelt § 24a Abs. 4 StVG?
Die Vorschrift ist eine Ausnahme von den Grundregeln. Für THC gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Wert von 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Abs. 4 nimmt Fälle aus dem Anwendungsbereich heraus, in denen die Substanz aus dem verschriebenen Arzneimittel stammt. Genannt sind die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a. Der Alkoholtatbestand in Abs. 1 (0,25 mg/l Atemluft oder 0,5 Promille im Blut) ist dort nicht genannt und bleibt anwendbar.
Welche Voraussetzungen der Wortlaut nennt
Der Wortlaut verlangt drei Dinge, die zusammen erfüllt sein müssen. Erstens muss ein Arzneimittel verschrieben sein. Zweitens muss die Verschreibung für einen konkreten Krankheitsfall erfolgt sein. Drittens muss die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgen, also so, wie es die Verschreibung vorsieht.
- Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt (§ 3 Abs. 1 MedCanG)
- Bezug zu einem konkreten Krankheitsfall
- Einnahme nach der Verordnung, also in Dosis und Zeitfolge
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, greift die Ausnahme nicht. Das gilt etwa, wenn die Dosis über die Verordnung hinausgeht oder wenn der Stoff außerhalb der Behandlung konsumiert wird.
Was die Ausnahme nicht bedeutet
Die Ausnahme beantwortet nur die Frage, ob der Befund für sich zu einer Ahndung nach den genannten Absätzen führt. Ob du fahrtüchtig und geeignet bist, bleibt davon unabhängig. Wer sich müde, benommen oder konzentrationsgestört fühlt, fährt nicht, auch wenn die Verschreibung vorliegt. Außerdem schützt die Ausnahme nicht vor anderen Folgen: Ein Unfall, eine Gefährdung oder auffälliges Fahrverhalten können unabhängig vom Rezept Konsequenzen haben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Eignung prüfen, wenn Tatsachen Zweifel begründen (§ 11 Abs. 2 FeV). Anlage 4 Nr. 9.6 FeV schließt die Eignung bei einer Vergiftung und bei einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß aus.
Der Grenzwert im Hintergrund
Der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum ist die Schwelle des Abs. 1a. Wie lange THC nach einem Konsum im Blut nachweisbar bleibt, ist ein eigenes Thema und steht im Artikel zur Nachweisdauer im Blut.
Warum Dokumentation hilft
Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüft im Verfahren die Behörde oder das Gericht. Gut sind eine aktuelle Verschreibung, Angaben zur Dosierung und eine ärztliche Bestätigung des Behandlungszusammenhangs. Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten empfiehlt, eine Kopie der Verschreibung und einen Arztbrief mitzuführen, in dem die behandelnde Ärztin oder der Arzt bestätigt, dass du korrekt eingestellt wurdest.
- Kopie der aktuellen Verschreibung
- Angaben zu Dosis und Einnahmezeit
- Ärztliche Bestätigung des Behandlungszusammenhangs
Achte darauf, dass die Unterlagen zur aktuellen Behandlung passen. Eine abgelaufene Verschreibung oder eine geänderte Dosis kann bei einer Kontrolle Fragen auslösen.
Was du mit der Praxis klären solltest
Sprich vor dem Fahren offen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Frage, wie lange die Wirkung anhält, ob du nach der Einnahme überhaupt fahren solltest und ob sich Einnahmezeiten verschieben lassen. Wer zusätzlich andere Arzneimittel nimmt, nennt das ausdrücklich, damit die Praxis Wechselwirkungen einschätzen kann. Notiere die Antworten.
Alkohol und die Ausnahme
Abs. 4 bezieht sich auf die Substanz aus dem verschriebenen Arzneimittel. Der Alkoholtatbestand des Abs. 1 ist dort nicht erwähnt. Wer ein Arzneimittel nimmt, verzichtet deshalb auf Alkohol, wenn er fahren muss.
Verhalten bei einer Kontrolle
Bei einer Kontrolle bleibst du ruhig und zeigst die Verschreibung, wenn du sie dabeihast. Zur Person musst du Angaben machen (§ 111 OWiG). Zu Details deiner Behandlung kannst du dich äußern, musst es aber nicht. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann dich anschließend über deine Rechte im Verfahren beraten. Notiere nach der Kontrolle den Ablauf mit Datum, Uhrzeit und beteiligten Personen.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du ein verschriebenes Arzneimittel nimmst und regelmäßig fährst, kläre die Frage vor der nächsten Fahrt mit der Praxis und lege die Unterlagen bereit. Bei einem Verfahren ist eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht die richtige Anlaufstelle. Weitere Informationen bietet der Bereich Straßenverkehr, zur Führerscheinfrage passt Kann man mit Medizinalcannabis den Führerschein behalten?
Häufige Fragen
Schützt ein Rezept automatisch vor einer Ahndung am Steuer?
Nein. Nach § 24a Abs. 4 StVG greift die Ausnahme nur, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Sie betrifft die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a. Deine Fahrtüchtigkeit und Fahreignung bleiben davon unabhängig.
Was muss ich bei einer Kontrolle mit einer Verschreibung vorlegen?
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten empfiehlt, eine Kopie der Verschreibung und einen Arztbrief zur korrekten Einstellung mitzuführen. Ob und welche Unterlagen du vorlegen musst, hängt vom Anlass ab. Bei Unsicherheit berätst du dich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.