Straßenverkehr · Führerschein und Fahrerlaubnis

Was droht bei regelmäßigem Cannabiskonsum für die Fahrerlaubnis?

Häufige Fragen

Entzieht die Behörde bei regelmäßigem Konsum automatisch den Führerschein?

Nein. Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich jemand als ungeeignet erweist (§ 46 Abs. 1 FeV). Bei Cannabis kommt es auf Missbrauch oder Abhängigkeit an (Anlage 4 FeV, Nr. 9.2). Dabei spielen die Trennung von Konsum und Fahren und vorhandene Nachweise eine Rolle. Reagiere auf Schreiben und halte Fristen ein.

Was kann ich tun, wenn die Behörde ein Gutachten verlangt?

Prüfe die Anordnung: Sie muss Fragen, Gründe, Untersuchungsstelle und Frist nennen (§ 11 Abs. 6 FeV). Sammle Unterlagen zu Konsum und Verlauf und bereite dich mit einer Beratungsstelle vor. Bringst du das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Lass die Anordnung vorher rechtlich prüfen.

Quellen

  1. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel (gesetze-im-internet.de)
  2. StVG § 3 (Entziehung der Fahrerlaubnis)
  3. FeV § 46 (Entziehung)
  4. FeV § 11 (Eignung, Gutachten)
  5. FeV § 13a (Cannabis, Gutachten)
  6. FeV Anlage 4 (Eignungsmängel, Nr. 9.2 Cannabis)

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