Was droht bei regelmäßigem Cannabiskonsum für die Fahrerlaubnis?
Was droht bei regelmäßigem Cannabiskonsum für die Fahrerlaubnis? Das Gesetz stellt auf Missbrauch und Abhängigkeit ab, eine Häufigkeit nennt es nicht (Anlage 4 FeV, Nr. 9.2). Wer sich als ungeeignet erweist, dem hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). Bei Zweifeln kann sie Gutachten anordnen. Dieser Artikel erklärt die Logik des Verfahrens und nennt, was du jetzt tun kannst.
Was das Gesetz unter Missbrauch versteht
Anlage 4 FeV beschreibt den Cannabismissbrauch so: „Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Fahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden.“ In diesem Fall fehlt die Eignung (Nr. 9.2.1). Bei Abhängigkeit fehlt sie ebenfalls (Nr. 9.2.3). Nach Beendigung des Missbrauchs besteht Eignung, „wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist“ (Nr. 9.2.2). Entscheidend ist also, ob eine Trennung von Konsum und Fahren im konkreten Fall gelingt.
Wann die Behörde ein Gutachten anordnet
Nach § 13a FeV ordnet die Behörde ein ärztliches Gutachten an, wenn Tatsachen die Annahme einer Cannabisabhängigkeit begründen. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ordnet sie unter anderem an, wenn Anzeichen für Missbrauch vorliegen oder Tatsachen die Annahme von Missbrauch begründen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden oder wenn die Fahrerlaubnis aus diesen Gründen entzogen war. Ob die vorliegenden Tatsachen ausreichen, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Was in der Anordnung steht
In der Anordnung legt die Behörde fest, welche Fragen das Gutachten klären soll. Sie teilt dir die Gründe für die Zweifel, die in Betracht kommenden Untersuchungsstellen und eine Frist mit. Die Untersuchung machst du auf eigene Kosten, und du kannst die übersandten Unterlagen einsehen (§ 11 Abs. 6 FeV). Weigerst du dich oder bringst du das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Darauf muss sie in der Anordnung hinweisen. Schreiben solltest du deshalb nie unbeantwortet lassen. Notiere Datum und Inhalt jedes Schreibens.
Entziehung oder Auflagen
Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet, hat die Behörde sie zu entziehen (§ 46 Abs. 1 FeV). Erweist er sich nur noch als bedingt geeignet, schränkt sie die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an (§ 46 Abs. 2 FeV). Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis, der Führerschein ist abzuliefern (§ 3 Abs. 2 StVG). Steht die Nichteignung bereits fest, unterbleibt die Anordnung eines Gutachtens (§ 11 Abs. 7 FeV). Nach der Entziehung kannst du eine Neuerteilung beantragen. Die Nachweise erklärt der Artikel zur Neuerteilung.
Der Grenzwert ist nur ein Baustein
Das Gesetz zieht im Straßenverkehr Grenzen, etwa über den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml nach § 24a Abs. 1a StVG. Er betrifft die einzelne Fahrt. Die Fahreignung betrachtet das Gesamtbild: Wird Konsum zuverlässig vom Fahren getrennt? Beide Verfahren laufen getrennt, das Bußgeld bei der Bußgeldbehörde, die Eignung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Kursbescheinigung als Alternative zum Gutachten
Hast du an einem anerkannten Kurs zur Behebung von Eignungsmängeln teilgenommen, genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung anstelle eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das setzt nach § 11 Abs. 10 FeV voraus, dass eine Begutachtungsstelle die Kursteilnahme als geeignete Maßnahme angesehen hat, du nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis bist und die Behörde dem Kurs vor Beginn zugestimmt hat. Wurde das Gutachten wegen eines erheblichen oder wiederholten Verstoßes angeordnet, gilt das nicht.
So bereitest du dich vor
- Sammle alle Schreiben der Behörde und notiere die Fristen.
- Halte schriftlich fest, wann du konsumierst und wann du fährst, damit du den eigenen Alltag ehrlich einschätzen kannst.
- Klär Fragen zum Ablauf einer Untersuchung vorab mit einer Beratungsstelle oder einer Anwältin.
- Gib ehrlich Auskunft. Widersprüchliche Angaben erschweren das Verfahren.
Wer ein Gutachten für fehlerhaft hält, lässt es rechtlich prüfen. Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht prüft, ob das Verfahren fehlerfrei war.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du betroffen bist, sammle zuerst alle Schreiben der Behörde und notiere Fristen. Suche dann eine Suchtberatungsstelle auf, die sich mit Fragen zur Fahreignung auskennt. Für konkrete Fragen zu Verfahren und Rechten ist eine rechtliche Beratung unverzichtbar. Weitere Hinweise findest du im Bereich Straßenverkehr. Der Artikel Wie prüft die Behörde die Fahreignung bei Cannabis? erklärt die Schritte im Detail.
Häufige Fragen
Entzieht die Behörde bei regelmäßigem Konsum automatisch den Führerschein?
Nein. Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich jemand als ungeeignet erweist (§ 46 Abs. 1 FeV). Bei Cannabis kommt es auf Missbrauch oder Abhängigkeit an (Anlage 4 FeV, Nr. 9.2). Dabei spielen die Trennung von Konsum und Fahren und vorhandene Nachweise eine Rolle. Reagiere auf Schreiben und halte Fristen ein.
Was kann ich tun, wenn die Behörde ein Gutachten verlangt?
Prüfe die Anordnung: Sie muss Fragen, Gründe, Untersuchungsstelle und Frist nennen (§ 11 Abs. 6 FeV). Sammle Unterlagen zu Konsum und Verlauf und bereite dich mit einer Beratungsstelle vor. Bringst du das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Lass die Anordnung vorher rechtlich prüfen.