Gilt der Grenzwert auch bei täglichem Konsum?
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr gilt unabhängig davon, wie oft du konsumierst. Er liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei täglichem Konsum ist der Messwert allerdings schwerer einzuschätzen, weil THC länger im Körper nachweisbar sein kann. Dieser Artikel trennt die Grenzwertfrage von der Frage nach der Fahreignung.
Gilt der Grenzwert für alle gleich?
Für Personen ab 21 Jahren außerhalb der Probezeit ja. Der Wert in § 24a Abs. 1a StVG ist eine feste Schwelle. Der Wortlaut nennt „3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum“ ohne Bezug zur Häufigkeit des Konsums oder zur Gewohnheit. Wer den Wert erreicht, erfüllt den Tatbestand, unabhängig davon, ob der Konsum gelegentlich oder regelmäßig war. Erfahrung mit dem Stoff schützt nicht vor dem Grenzwert.
Für Personen in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt zusätzlich § 24c StVG. Danach ist es ordnungswidrig, als Kraftfahrzeugführer THC zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl man unter der Wirkung dieser Substanz steht. Einen Zahlenwert nennt diese Vorschrift nicht.
Warum regelmäßiger Konsum die Einschätzung erschwert
Drugcom beschreibt, dass THC fettlöslich ist, sich in fettstoffreichem Gewebe anlagert und der Abbau deutlich länger dauert als die Wirkung. THC und seine Abbauprodukte können danach länger im Blut und Urin nachweisbar sein, besonders bei regelmäßig Konsumierenden. Wie lange das im Einzelfall dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Artikel zur Nachweisdauer von THC im Blut erklärt die Einflussfaktoren genauer.
Daraus folgt: Wer täglich konsumiert, kann sich nicht darauf verlassen, dass eine kurze Pause die Frage erledigt. Eine Zeitangabe aus dem Netz ersetzt diese Unsicherheit nicht.
Gewohnheit ist keine Schutzgrenze
Drugcom beschreibt, dass die akute Wirkung von Cannabis unmittelbar zu Leistungseinbußen bei Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen führt. Das Gefühl, nüchtern zu sein, ist kein Maßstab für den Grenzwert. Der Grenzwert hängt am Messwert und nicht am Empfinden. Das gilt auch für Menschen, die seit Jahren konsumieren.
Fahreignung ist eine eigene Frage
Neben dem Bußgeldverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob du zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist. Das regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung. Nach § 14 Abs. 1 FeV ordnet die Behörde ein ärztliches Gutachten an, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass unter anderem Abhängigkeit oder die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn „wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes“ begangen wurden.
Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV ordnet die Einnahme von Cannabis ein. Bei Missbrauch (wenn Fahren und Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden) und bei Abhängigkeit weist die Anlage 4 die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als nicht gegeben aus. Nach Beendigung des Missbrauchs kann sie unter der Bedingung gegeben sein, dass die Änderung des Konsumverhaltens gefestigt ist. Ob bei dir einer dieser Fälle vorliegt, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Dieser Artikel kann das nicht beurteilen. Mehr dazu im Artikel zu regelmäßigem Cannabiskonsum und Fahrerlaubnis.
Gesundheit: Regelmäßiger Konsum ist kein Nebenthema
Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Drugcom weist darauf hin, dass sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann. Diese Hinweise gehören zur Entscheidung dazu, auch wenn sie nicht direkt mit dem Grenzwert zusammenhängen. Eine Hausärztin oder ein Hausarzt und Suchtberatungsstellen sind erste Ansprechpersonen, wenn du deinen Konsum einordnen möchtest.
Fahrten vor dem Losfahren klären
Eine kurze Pause ersetzt keine klare Regel. Entscheidend bleibt, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob du nach Konsum fährst, und diese Frage im Zweifel mit Nein zu beantworten. Wer regelmäßig konsumiert, bespricht mit vertrauten Personen vorab, wer Fahrten übernimmt oder welche Alternativen es gibt. Eine solche Absprache entlastet und schützt, wenn die eigene Einschätzung einmal danebenliegt.
Was du konkret tun kannst
- Plane Fahrten so, dass du nach Konsum nicht führst, und prüfe das vor jeder Fahrt neu.
- Sprich über deinen Konsum mit einer Beratungsstelle. Angebote findest du unter Hilfe und Beratung.
- Wenn du regelmäßig konsumierst, sprich das mit deiner Ärztin oder deinem Arzt an.
- Bei rechtlichen Fragen zu einem Verfahren oder einem Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Die verlässlichste Regel bleibt einfach: Nach Cannabis fährt man nicht. Wer das bei jeder Fahrt beachtet, muss keine Grenzwerte im Kopf haben.
Häufige Fragen
Ist der Grenzwert bei Dauerkonsumierenden höher?
Nein. Der Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum steht in § 24a Abs. 1a StVG ohne Bezug zur Häufigkeit des Konsums. Ein höherer Wert für regelmäßig Konsumierende ergibt sich aus dem Wortlaut nicht. Bei Fragen zu einem Bescheid hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Wie lange bleibt THC bei täglichem Konsum im Blut?
Eine feste Frist lässt sich nicht nennen. Drugcom beschreibt, dass THC und seine Abbauprodukte bei regelmäßig Konsumierenden länger nachweisbar sein können. Wie es bei dir aussieht, hängt von deinem Körper und deinem Konsum ab. Schätzungen aus dem Netz ersetzen keine Untersuchung.
Wirkt sich regelmäßiger Konsum auf die Fahrerlaubnis aus?
Das kann er. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung im Einzelfall, zum Beispiel nach § 14 FeV und Nr. 9.2 der Anlage 4. Der Grenzwert allein entscheidet darüber nicht. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann einen konkreten Bescheid prüfen.
Quellen
- Straßenverkehrsgesetz, § 24a (gesetze-im-internet.de)
- Straßenverkehrsgesetz, § 24c (gesetze-im-internet.de)
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 14 (gesetze-im-internet.de)
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 4 (gesetze-im-internet.de)
- BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht (cannabispraevention.de)
- Drugcom: Drogenlexikon Cannabis