Wie läuft ein Bußgeldverfahren wegen Cannabis am Steuer ab?
Ein Bußgeldverfahren wegen Cannabis am Steuer beginnt meist mit einer Kontrolle und einer Blutprobe. Danach wird der Vorgang als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG bearbeitet. Für das Bußgeldverfahren gelten sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, soweit das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nichts anderes bestimmt (§ 46 Abs. 1 OWiG). Der Ablauf hat mehrere Stationen. Wer sie kennt, verliert weniger leicht den Überblick.
Der Anfang: Kontrolle und Blutprobe
Am Anfang steht eine Kontrolle. Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit anhalten (§ 36 Abs. 5 StVO). Bestätigt sich ein Verdacht, wird häufig eine Blutprobe entnommen. Im Bußgeldverfahren sind nur die Entnahme von Blutproben und andere geringfügige Eingriffe zulässig. Besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG aufgrund bestimmter Tatsachen, bedarf die Blutentnahme keiner richterlichen Anordnung (§ 46 Abs. 4 OWiG). Für Cannabis gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Wer die Blutentnahme erlebt, sollte den Ablauf festhalten: Wer hat die Probe genommen, wann und wo, und welche Angaben wurden dir gemacht?
Die Auswertung und die Ordnungswidrigkeit
Nach der Probe wertet ein Labor das Ergebnis aus. Dieser Schritt braucht Zeit. Ist der Befund auffällig, leitet die zuständige Behörde das Ordnungswidrigkeitsverfahren fort. Es ist kein Strafverfahren, die Folgen sind dennoch spürbar. Das Gesetz regelt die Bußgelder in § 24a Abs. 3 StVG. Hier nennen wir keine Beträge. Die Höhe steht im Gesetz und im Bescheid. Für Mischkonsum mit Alkohol (Abs. 2a) gilt ein höherer Rahmen.
Der Anhörungsbogen
Ein häufiger Schritt ist der Anhörungsbogen. Darin gibt die Behörde dir Gelegenheit, dich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG). Über § 46 Abs. 1 OWiG gilt sinngemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Es steht dir frei, dich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und du kannst jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen. Pflicht sind dagegen die Angaben zur Person: Wer eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert, handelt ordnungswidrig (§ 111 OWiG).
- Lies den Bogen vollständig und notiere alle Fristen.
- Prüfe, welche Vorwürfe und Paragrafen genannt werden.
- Bespreche Antworten vor dem Absenden mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
- Bewahre Kopien aller Schreiben auf.
Mischkonsum mit Alkohol
Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, kann den eigenen Tatbestand des § 24a Abs. 2a StVG erfüllen. Dafür sieht Abs. 3 ein höheres Bußgeld vor als für den reinen Cannabisverstoß. Prüfe den Befund in diesem Fall besonders genau.
Fahrverbot und Punkte
Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVG). Es wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft (§ 25 Abs. 2 StVG). War in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, wird es unter den Voraussetzungen von § 25 Abs. 3 StVG spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam. Zusätzlich bewertet die Fahrerlaubnis-Verordnung den Verstoß mit zwei Punkten (Anlage 13 Nr. 2.2.1a). Mehr dazu im Beitrag Gibt es bei Cannabis am Steuer Punkte im Fahreignungsregister?
Informiert die Fahrerlaubnisbehörde?
Solche Verfahren können auch die Fahrerlaubnisbehörde erreichen. Ob und wann das in deinem Fall passiert, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Behörde prüft die Eignung getrennt vom Bußgeld. Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss sind ein Anlass für ein Gutachten (§ 13a FeV). Der Beitrag Erfährt die Führerscheinstelle von einer Kontrolle mit THC? ordnet das genauer ein.
Gegen einen Bescheid: Einspruch und Frist
Gegen den Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die ihn erlassen hat, Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 67 Abs. 2 OWiG). Verpasst du die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Lass dir von einer Anwältin oder einem Anwalt helfen, besonders wenn der Befund oder der Ablauf der Kontrolle strittig ist.
Akteneinsicht
Die Akte zeigt, welche Unterlagen die Behörde hat, etwa den Laborbericht und das Protokoll der Kontrolle. Wie du Akteneinsicht beantragst und wie sie im Einzelfall abläuft, klärt die Rechtsberatung.
Fristen organisieren
Lege für jedes Schreiben eine eigene Erinnerung an, mit Datum des Eingangs und Datum des Fristablaufs. Bei einem Bußgeldbescheid zählt das Zustellungsdatum. Notiere es sofort. Wenn du die Post nicht verstehst, frag früh bei einer Beratungsstelle oder einer Anwältin nach.
Was im Bescheid steht
Ein Bußgeldbescheid nennt den Vorwurf, die Rechtsgrundlage, die Entscheidung und Hinweise zum Einspruch. Lies auch den Hinweis am Ende und lass dir bei Unklarheiten erklären, was die Formulierungen bedeuten.
Nächste Schritte
- Bewahre alle Schreiben der Behörde und des Labors auf.
- Notiere Fristen sofort im Kalender.
- Lass dich vor Antworten von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
Den Hintergrund zu Grenzwerten erklärt Was bedeutet der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml? Die Stufen der Bußgelder ordnet Welche Bußgeldstufen gibt es nach § 24a StVG? ein. Alle Beiträge zum Thema findest du im Bereich Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Wie läuft ein Bußgeldverfahren nach Cannabis am Steuer ab?
Meist beginnt es mit einer Kontrolle und einer Blutprobe. Bei auffälligem Befund wird das Verfahren nach § 24a StVG fortgeführt. Du bekommst Post, etwa einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).
Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Zur Person musst du Angaben machen (§ 111 OWiG). Zur Beschuldigung steht es dir frei, dich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, sinngemäß nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO. Antworten können Folgen für das weitere Verfahren haben, deshalb lohnt sich eine Beratung vorab.
Quellen
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 46 (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 55 (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 67 (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 111 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrs-Ordnung § 36 (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
- Straßenverkehrsgesetz § 25 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 13 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 13a (Gesetzestext)
- Strafprozessordnung § 136 (Gesetzestext)