Straßenverkehr · THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Alkohol und Cannabis am Steuer: Was sagt das Gesetz?

Häufige Fragen

Gilt die Mischkonsum-Regel schon bei einem Glas Wein?

Der Wortlaut des § 24a Abs. 2a StVG nennt keine Mindestmenge Alkohol. Er verlangt eine Handlung nach Absatz 1a, also das Fahren mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum, und einen Alkoholbezug. Ob ein Fall darunter fällt, hängt von den Umständen ab. Wer Alkohol getrunken hat, lässt das Auto stehen.

Fällt das Bußgeld bei Mischkonsum höher aus?

Ja, der Bußgeldrahmen für Verstöße nach Absatz 2a liegt höher als für Verstöße nach Absatz 1, 1a und 2 Satz 1 (§ 24a Abs. 3 StVG). Die konkrete Höhe steht im Bescheid und hängt vom Einzelfall ab. Dieser Artikel nennt bewusst keine Beträge.

Wo finde ich den genauen Wortlaut?

Den Wortlaut des § 24a StVG findest du auf gesetze-im-internet.de. Für einen konkreten Fall sind die Absätze 1 bis 4 gemeinsam zu lesen. Absatz 4 enthält eine Ausnahme für verschriebene Arzneimittel.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
  2. Straßenverkehrsgesetz § 25 (Gesetzestext)
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 13 (Gesetzestext)
  4. Fahrerlaubnis-Verordnung § 13 (Gesetzestext)
  5. Fahrerlaubnis-Verordnung § 13a (Gesetzestext)
  6. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 67 (Gesetzestext)

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