Alkohol und Cannabis am Steuer: Was sagt das Gesetz?
Alkohol und Cannabis am Steuer: Was sagt das Gesetz? Die Kombination hat im Straßenverkehrsgesetz einen eigenen Tatbestand. Er steht in § 24a Abs. 2a StVG. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1a genannte Handlung begeht und ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht. Dieser Artikel erklärt den Tatbestand, den Bußgeldrahmen und die weiteren Folgen.
Was § 24a Abs. 2a StVG regelt
Die in Absatz 1a genannte Handlung ist das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Absatz 2a verlangt zusätzlich einen Alkoholbezug, und zwar in einer von zwei Formen: Entweder nimmt die Person ein alkoholisches Getränk zu sich, oder sie tritt die Fahrt an, obwohl sie unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht. Eine Mindestmenge Alkohol nennt der Wortlaut nicht. Anders als bei der Alkoholregel in Absatz 1 steht dort weder eine Promillegrenze noch eine Atemalkoholkonzentration.
Der Bußgeldrahmen
Der Rahmen steht in Absatz 3. Für Verstöße nach den Absätzen 1, 1a und 2 Satz 1 gilt ein Grundrahmen, für Verstöße nach Absatz 2a ein höherer. Der Gesetzgeber hat die Kombination also ausdrücklich höher eingestuft. Welche Höhe im Einzelfall festgesetzt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Der Betrag steht im Bescheid.
| Verstoß | Vorschrift | Bußgeldrahmen nach Absatz 3 |
|---|---|---|
| Alkohol ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft | Absatz 1 | Grundrahmen |
| THC ab 3,5 ng/ml im Blutserum | Absatz 1a | Grundrahmen |
| THC-Handlung nach Absatz 1a zusammen mit Alkoholbezug | Absatz 2a | höherer Rahmen |
Weitere Folgen
Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVG). Das Fahrverbot dauert nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG einen bis drei Monate. Zusätzlich bewertet Anlage 13 FeV die Verstöße im Fahreignungs-Bewertungssystem: Alkohol nach Abs. 1 (Nr. 2.2.1) und THC nach Abs. 1a (Nr. 2.2.1a) gelten als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung getrennt davon. Für Alkohol nennt § 13 FeV und für Cannabis § 13a FeV Anlässe für ein Gutachten, darunter jeweils wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr.
Warum die Kombination besonders riskant ist
Das Gesetz stuft die Kombination höher ein als jeden Stoff für sich. Das Gefühl, noch fit zu sein, ist keine Grundlage für eine Entscheidung am Steuer. Die Rechtslage knüpft an Befunde an und nicht an das Befinden.
Wann die Regel praktisch greift
Welche Konstellation genau unter welchen Absatz fällt, entscheidet der Einzelfall. Dazu gehören der gemessene Wert, die Umstände der Fahrt und der zeitliche Zusammenhang zwischen Konsum, Alkohol und Fahrt. Die Zuordnung prüft die zuständige Stelle. Ein Verstoß nach dem einen Absatz schließt andere Vorwürfe nicht aus.
Was bei Abenden und Feiern praktisch hilft
- Plane die Heimfahrt, bevor der erste Drink oder Joint gemacht wird, und nenne deinem Umfeld die Person, die fährt.
- Gib den Autoschlüssel vorher ab, wenn du weißt, dass du nicht fahren solltest.
- Nutze Taxi, Bus, Bahn oder eine Mitfahrgelegenheit und kalkuliere dafür Zeit ein.
- Übernachte, wenn es möglich ist, und fahre erst am nächsten Tag.
Diese Maßnahmen wirken unspektakulär und schützen am zuverlässigsten. Die Entscheidung über die Heimfahrt gehört an den Anfang des Abends. Wer fährt, bleibt bei beidem enthaltsam, und Gruppen verabreden das am besten laut, bevor der Abend Fahrt aufnimmt.
Wenn schon etwas passiert ist
Wenn du bereits kontrolliert wurdest und der Verdacht auf Mischkonsum im Raum steht, prüfe zuerst Bescheid oder Anhörungsbogen. Achte darauf, welche Absätze genannt werden. Die Zuordnung entscheidet, welcher Rahmen gilt. Eine erste Beratung ist sinnvoll, bevor du Erklärungen abgibst. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Den Ablauf beschreibt der Beitrag Wie läuft ein Bußgeldverfahren wegen Cannabis am Steuer ab?
Was das für deine Planung bedeutet
- Kombiniere Alkohol und Cannabis nicht, wenn du danach fahren willst.
- Fahr nach Cannabis nicht, auch wenn du dich nüchtern fühlst.
- Wenn du am Abend getrunken hast, plane Taxi, Bus oder eine Mitfahrgelegenheit ein.
- Wenn dein Konsum dir Sorgen macht, nutze die Angebote unter Hilfe und Beratung.
Grenzen dieses Artikels
Dieser Artikel fasst zusammen und ersetzt nicht den Gesetzestext. Für eine verbindliche Aussage zu deinem Fall gilt der Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, und eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft die Lage konkret. Den Grenzwert für THC erklärt der Artikel zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml.
Häufige Fragen
Gilt die Mischkonsum-Regel schon bei einem Glas Wein?
Der Wortlaut des § 24a Abs. 2a StVG nennt keine Mindestmenge Alkohol. Er verlangt eine Handlung nach Absatz 1a, also das Fahren mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum, und einen Alkoholbezug. Ob ein Fall darunter fällt, hängt von den Umständen ab. Wer Alkohol getrunken hat, lässt das Auto stehen.
Fällt das Bußgeld bei Mischkonsum höher aus?
Ja, der Bußgeldrahmen für Verstöße nach Absatz 2a liegt höher als für Verstöße nach Absatz 1, 1a und 2 Satz 1 (§ 24a Abs. 3 StVG). Die konkrete Höhe steht im Bescheid und hängt vom Einzelfall ab. Dieser Artikel nennt bewusst keine Beträge.
Wo finde ich den genauen Wortlaut?
Den Wortlaut des § 24a StVG findest du auf gesetze-im-internet.de. Für einen konkreten Fall sind die Absätze 1 bis 4 gemeinsam zu lesen. Absatz 4 enthält eine Ausnahme für verschriebene Arzneimittel.