Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Gilt für Heranwachsende das Jugendstrafrecht?

Häufige Fragen

Wer gilt als Heranwachsender?

Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Entscheidend ist das Alter zur Tatzeit, nicht das Alter beim Urteil.

Wann wird das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewendet?

Das Gericht prüft nach § 105 Abs. 1 JGG, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Täter noch einem Jugendlichen gleichstand, oder ob es sich um eine Jugendverfehlung handelt. Das entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Wie viel Cannabis dürfen Heranwachsende aus einem Club erhalten?

Höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat, mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent (§ 19 Abs. 3 KCanG). Für Mitglieder ab 21 Jahren gelten 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat.

Quellen

  1. JGG § 1: Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  2. JGG § 17: Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe
  3. JGG § 105: Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
  4. KCanG § 3: Erlaubter Besitz von Cannabis
  5. KCanG § 19: Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  6. KCanG § 15: Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  7. StPO § 136: Erste Vernehmung

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