Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wann wird eine Verurteilung aus dem Register gelöscht?

Häufige Fragen

Wann wird eine Cannabis-Verurteilung aus dem Bundeszentralregister getilgt?

Nach § 40 KCanG sind Eintragungen über bestimmte Verurteilungen wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis tilgungsfähig, wenn für die Handlungen keine Strafe mehr vorgesehen ist oder nur noch eine Geldbuße droht. Die Tilgung ist ausgeschlossen, wenn dieselbe Verurteilung weiterhin strafbare Taten enthält. Das Verfahren regeln die §§ 41 und 42 KCanG.

Gibt es im KCanG eine feste Tilgungsfrist?

§ 40 KCanG nennt keine Frist. Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der Tilgung. Den Ablauf regeln die §§ 41 und 42: Du stellst einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft, sie stellt die Tilgungsfähigkeit fest, und die Registerbehörde tilgt. Wer wissen will, ob eine konkrete Eintragung getilgt werden kann, sollte eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht fragen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 40 Tilgungsfähige Eintragungen
  2. KCanG § 41
  3. KCanG § 42
  4. Sucht & Drogen Hotline

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