Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wie wird ein Verdacht auf Konsum nachgewiesen?

Häufige Fragen

Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?

Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt die Grenze bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Das KCanG enthält keinen eigenen Wert. Sein § 44 sah lediglich vor, dass eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für eine THC-Konzentration im Blut erarbeitet.

Wer darf eine Blutprobe anordnen?

Grundsätzlich der Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Entnommen wird die Probe von einem Arzt (§ 81a StPO).

Droht bei einem Verstoß ein Fahrverbot?

Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist laut Gesetz in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Eine Ausnahme gilt bei einem verschriebenen Arzneimittel unter den Voraussetzungen des § 24a Abs. 4 StVG.

Ist Mischkonsum mit Alkohol beim Fahren ein eigener Verstoß?

Ja. Die Kombination aus THC und Alkohol ist ein eigener Tatbestand nach § 24a Abs. 2a StVG mit höherem Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 3 StVG).

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a (berauschende Mittel und Alkohol)
  2. Straßenverkehrsgesetz § 25 (Fahrverbot)
  3. Strafprozessordnung § 81a (körperliche Untersuchung, Blutprobe)
  4. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 46 (Verfahren nach der StPO)
  5. Konsumcannabisgesetz § 5 (Konsumverbote)
  6. Konsumcannabisgesetz § 44 (THC-Grenzwerte im Straßenverkehr)
  7. StPO § 136: Erste Vernehmung

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