Wird bei Cannabiskonsum automatisch der Führerschein entzogen?
Die Frage taucht fast immer nach einer Kontrolle auf: Wird mir jetzt der Führerschein weggenommen? Die kurze Antwort lautet: nicht automatisch. Ein Verstoß gegen den THC-Grenzwert ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Ob die Fahrerlaubnis entzogen wird, entscheidet die Behörde nach einer Prüfung der Fahreignung. Dieser Artikel erklärt die beiden Verfahren, nennt die Umstände, auf die es ankommt, und zeigt, was du jetzt tun kannst.
Zwei Verfahren, zwei Fragen
Das Bußgeld nach § 24a StVG beantwortet die Frage, ob ein Verstoß vorliegt. Die Fahreignung beantwortet eine andere Frage: ob du dauerhaft sicher ein Kraftfahrzeug führen kannst. Beide Verfahren laufen mit eigenen Maßstäben. Ein Bußgeldbescheid sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob die Fahrerlaubnis betroffen ist. Umgekehrt kann eine Eignungsprüfung auch dann stattfinden, wenn es um einen einzelnen Vorfall geht.
Wie die Behörde prüft
Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, finden die §§ 11 bis 14 FeV entsprechende Anwendung (§ 46 Abs. 3 FeV). Bei Cannabis regelt § 13a FeV die Gutachten: Ein ärztliches Gutachten ist bei Tatsachen anzuordnen, die eine Abhängigkeit nahelegen, ein medizinisch-psychologisches unter anderem bei Anzeichen für Missbrauch oder wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss. Eine Automatik, die jeden Verstoß gleich behandelt, kennt das Gesetz nicht. Maßstab ist Anlage 4 FeV, Nr. 9.2.
Wann die Behörde genauer hinsieht
§ 13a FeV nennt die Anlässe, in denen ein Gutachten anzuordnen ist:
- Tatsachen begründen die Annahme einer Cannabisabhängigkeit (ärztliches Gutachten).
- Es liegen Anzeichen für Cannabismissbrauch vor oder Tatsachen begründen die Annahme von Missbrauch.
- Es wurden wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen. Verstöße allein gegen § 24c StVG zählen dabei nicht.
- Die Fahrerlaubnis war aus einem dieser Gründe schon einmal entzogen.
Ob schon eine einzige Fahrt Zweifel auslöst, erklärt der Artikel zur einmaligen Fahrt unter Cannabis.
Wenn zugleich ein Strafverfahren läuft
Ist gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig, in dem die Entziehung nach § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt des Strafverfahrens in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen (§ 3 Abs. 3 StVG). Nach einem Urteil kann sie zum Nachteil des Betroffenen nicht von dessen Feststellungen zum Sachverhalt, zur Schuldfrage und zur Eignung abweichen (§ 3 Abs. 4 StVG). Wie das in deinem Fall zusammenspielt, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Entzug und Fahrverbot sind nicht dasselbe
Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis (§ 3 Abs. 2 StVG, § 46 Abs. 6 FeV). Der Führerschein ist der Behörde abzuliefern. Du darfst bis zu einer Neuerteilung kein Kraftfahrzeug mehr führen, und eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann strafbar sein. Das Fahrverbot nach § 25 StVG ist dagegen befristet und lässt die Fahrerlaubnis bestehen. Wie du die Fahrerlaubnis zurückbekommst, beschreibt der Artikel zur Neuerteilung und den nötigen Nachweisen.
Was du jetzt tun solltest
- Lies den Bescheid genau und notier dir alle Fristen.
- Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst, und gib keine Angaben zum Konsum, die du nicht belegen kannst.
- Hol dir Rat von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht. Auch eine Beratungsstelle kann helfen, die Lage zu sortieren.
- Prüf deinen Konsum ehrlich, denn genau danach fragt die Behörde.
Konsum und Fahren trennen
Die sicherste Strategie ist, Fahren und Konsum nicht zu verbinden. Das schützt dich, die anderen im Verkehr und deinen Führerschein. Wer merkt, dass der Konsum den Alltag bestimmt, findet Hilfe bei den Beratungsstellen in deiner Nähe.
Die Rolle der Akteneinsicht
Eine Anwältin oder ein Anwalt kann Einsicht in die Verfahrensakte beantragen. Dort sieht man, auf welche Unterlagen die Behörde ihre Einschätzung stützt. Oft steht darin, wie der Vorfall dokumentiert wurde. Dieser Blick ist wichtig, bevor du Angaben machst, denn jede Aussage kann später im Verfahren berücksichtigt werden. Wer ohne Kenntnis der Akte antwortet, legt sich unnötig fest.
Wie die Behörde von einem Vorfall erfährt
Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Eignungsmängel schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit das für die Überprüfung aus ihrer Sicht erforderlich ist (§ 2 Abs. 12 StVG). Mehr dazu erklärt der Artikel zur Frage, ob die Führerscheinstelle von einer Kontrolle erfährt.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einem Cannabisverstoß sofort den Führerschein abgenommen?
Nein. Ein einzelner Verstoß führt nicht automatisch zum Entzug. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft den Fall gesondert. Entscheidend ist, ob du weiterhin als geeignet gelten kannst. Wenn du einen Bescheid erhältst, achte auf Fristen und hol dir rechtlichen Rat.
Kann die Behörde den Führerschein auch ohne Bußgeldverfahren entziehen?
Ja, die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung unabhängig vom Bußgeldverfahren (§ 46 Abs. 3 FeV). Umgekehrt führt ein Bußgeld nicht zwingend zu einem Entzug. Beide Verfahren sind getrennt zu betrachten.
Muss ich zur MPU, bevor der Führerschein entzogen wird?
Die Behörde kann nach § 13a FeV in den dort genannten Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, etwa bei Anzeichen für Missbrauch oder wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss. Ob das bei dir der Fall ist, entscheidet sie im Einzelfall. Mehr zu Voraussetzungen und Ablauf steht im Artikel zur MPU-Pflicht nach Cannabis.