Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wie informiert der Club Mitglieder über Risiken?

Häufige Fragen

Welche Risiken muss ein Cannabis Club seinen Mitgliedern nennen?

Der Club muss auf mögliche gesundheitliche Schäden bei Konsum unter 25 Jahren hinweisen, außerdem auf Kinder- und Jugendschutz einschließlich Schwangerschaft und Stillzeit, Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und Mischkonsum, Einschränkungen der Straßenverkehrstauglichkeit und weitergehende Informationen der Plattform der Bundeszentrale (§ 21 Abs. 3 KCanG).

Woran erkenne ich eine Cannabisabhängigkeit?

Abhängigkeit liegt nach drugcom vor, wenn mindestens zwei Merkmale innerhalb von 12 Monaten zutreffen. Ein starkes Verlangen nach Cannabis ist ein typisches Zeichen. Entscheidend sind auch negative Folgen im Alltag, Beruf oder Schule.

Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen zum eigenen Konsum?

Eine erste Anlaufstelle ist die Suchtberatung vor Ort. Die Sucht & Drogen Hotline erreicht man unter 01806 313031. Eltern können die Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 anrufen.

Quellen

  1. KCanG § 21: Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  2. KCanG § 8: Suchtprävention durch die BZgA
  3. StVG § 24a: Alkohol, berauschende Mittel und Cannabis im Straßenverkehr
  4. StVG § 25: Fahrverbot
  5. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  6. drugcom: Bin ich abhängig von Cannabis?
  7. Sucht & Drogen Hotline
  8. drugcom: Cannabis verdoppelt Risiko für psychotische Symptome (hochpotenter Cannabis)
  9. DHS: Risiken von Cannabis
  10. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  11. KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)
  12. KCanG § 6 (Werbung und Sponsoring)

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Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.