Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Welche Präventionsmaßnahmen muss ein Club umsetzen?

Häufige Fragen

Welche Präventionsmaßnahmen sind für einen Cannabis Club Pflicht?

Pflicht sind ein vom Vorstand ernannter Präventionsbeauftragter und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG). Bei jeder Weitergabe muss der Club aufklärende Informationen bereitstellen und auf Risiken hinweisen (§ 21 Abs. 3 KCanG). Dazu kommen Vorgaben zu Verpackung und Informationszettel.

Was muss der Informationszettel bei Cannabis enthalten?

Der Informationszettel gibt mindestens Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und den durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt an. Außerdem enthält er die Hinweise aus § 21 Abs. 3 KCanG zu Risiken, Jugendschutz und Fahrtauglichkeit (§ 21 Abs. 2 KCanG).

Wo finde ich Hilfe, wenn ich mir Sorgen um meinen Konsum mache?

Eine erste Anlaufstelle ist die Suchtberatung vor Ort. Die Sucht & Drogen Hotline erreicht man unter 01806 313031. Bei akuten Problemen hilft auch die Hausärztin oder der Hausarzt.

Quellen

  1. KCanG § 23: Kinder- und Jugendschutz in Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 21: Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  3. KCanG § 27: Behördliche Überwachung
  4. KCanG § 8: Suchtprävention durch die BZgA
  5. KCanG § 36: Bußgeldvorschriften
  6. KCanG § 5: Konsumverbot
  7. KCanG § 11
  8. KCanG § 19

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