Welche Qualifikation braucht der Präventionsbeauftragte?
Der Präventionsbeauftragte einer Anbauvereinigung muss Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen. Das Gesetz verlangt dafür eine Teilnahmebescheinigung über Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Der Vorstand benennt die Person, und sie trägt Verantwortung für Prävention im Club. Dieser Artikel erklärt die Anforderungen, die Aufgaben und die Frage, wie ein Club die richtige Person findet.
Wer den Präventionsbeauftragten benennt
Der Vorstand benennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Das ist eine Pflicht jeder Anbauvereinigung (§ 23 Abs. 4 KCanG). Die Entscheidung trifft der Vorstand. Wie die Benennung im Verein genau abläuft, regelt die Satzung des jeweiligen Vereins.
Wichtig ist, dass die benannte Person ein Mitglied ist. Das Gesetz spricht ausdrücklich von einem Mitglied. Ein Club sollte die Benennung schriftlich festhalten, damit später nachvollziehbar ist, wer die Aufgabe hatte.
Die Qualifikation: Kenntnisse und Nachweis
Der Präventionsbeauftragte muss gegenüber der Anbauvereinigung nachweisen, dass er über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt. Erworben werden sie durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen. Nachgewiesen wird das durch eine Bescheinigung über die Teilnahme (§ 23 Abs. 4 Sätze 5 und 6 KCanG).
Ein formales Anerkennungsverfahren für Schulungen nennt das Gesetz nicht. Ob ein Angebot die Voraussetzungen erfüllt, klärt man vor der Buchung beim Anbieter und bei der Erlaubnisbehörde. Die Bescheinigung gehört in die Vereinsunterlagen und als Nachweis in den Erlaubnisantrag (§ 11 Abs. 4 Nr. 11 KCanG). Fehlt sie bei Antragstellung, kann die Behörde die Erlaubnis unter der Bedingung erteilen, dass der Nachweis innerhalb von mindestens drei Monaten erbracht wird (§ 12 Abs. 1 Satz 2 KCanG). Ist weder ein Präventionsbeauftragter ernannt noch ein Nachweis vorgelegt, ist die Erlaubnis zu versagen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KCanG).
Was der Präventionsbeauftragte tut
Nach § 23 Abs. 4 KCanG ist der Präventionsbeauftragte Ansprechpartner für Suchtprävention. Er sorgt dafür, dass die Anbauvereinigung geeignete Maßnahmen trifft, um einen umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz zu erreichen. Außerdem bringt er seine Kenntnisse in das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ein und sichert dessen Umsetzung.
Im Alltag heißt das: Fragen von Mitgliedern beantworten, Informationsmaterial bereitstellen, Beratungsstellen nennen, Risiken aktuell halten und Auffälligkeiten an den Vorstand melden. Der Artikel Wie informiert der Club Mitglieder über Risiken? zeigt, wie Aufklärung praktisch aussehen kann.
Welche Themen er beherrschen sollte
Als Maßstab dienen die Hinweise, die der Club bei jeder Weitergabe geben muss (§ 21 Abs. 3 KCanG): mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei Konsum unter 25 Jahren, Kinder- und Jugendschutz einschließlich Nichtkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit, Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und Mischkonsum sowie Einschränkungen der Straßenverkehrstauglichkeit. Hinzu kommen die Beratungs- und Behandlungsstellen vor Ort, auf die der Club hinweisen muss. Mit Suchtberatungsstellen soll der Club so zusammenarbeiten, dass Mitglieder mit riskantem Konsum oder Abhängigkeit Zugang zum Suchthilfesystem erhalten (§ 23 Abs. 5 KCanG).
Grenzen des Amtes
Der Präventionsbeauftragte ist keine Beratungsstelle und keine ärztliche Stelle. Er erkennt Warnzeichen, spricht sie an und verweist weiter. Eine Abhängigkeit beurteilen Fachleute in Beratung oder Behandlung. Wer diese Grenze kennt, schützt sowohl die Mitglieder als auch sich selbst.
Bei rechtlichen Einzelfragen zur Verantwortung im Verein gilt: Gerichte entscheiden im Einzelfall, und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann die Lage einordnen.
Wie der Club die richtige Person findet
Gute Kandidatinnen und Kandidaten sind interessiert am Thema, können gut zuhören und sprechen sachlich über Risiken. Sie haben Zeit, sich regelmäßig einzubringen, und sie kennen den Verein. Der Vorstand sollte die Person nicht nur wegen ihres Fachwissens auswählen. Ebenso wichtig ist ihre Haltung zu Jugend- und Gesundheitsschutz.
Die Schulung allein macht noch keinen guten Präventionsbeauftragten. Wichtig sind Erfahrung im Gespräch, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, unbequeme Themen anzusprechen. Ein Club kann dafür eine Einarbeitung vorsehen, in der die Person das Konzept und die Abläufe kennenlernt.
Hilfe für den Präventionsbeauftragten selbst
Auch der Präventionsbeauftragte braucht Unterstützung. Er kann sich bei Fragen an die Fachstellen wenden und Materialien der Fachseiten nutzen. Für konkrete Fälle ist die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031 eine Anlaufstelle. Das Suchthilfeverzeichnis der DHS zeigt Beratungsstellen nach Postleitzahl.
Der Präventionsbeauftragte sollte außerdem wissen, an wen er Mitglieder in Krisen weitervermittelt. Eine kurze Liste mit Ansprechpartnern im Club erleichtert diese Aufgabe deutlich.
Den Alltag gestalten
Der Präventionsbeauftragte gestaltet den Alltag mit. Er hat eine Sprechzeit, in der Mitglieder Fragen stellen können, und er pflegt die Informationsmaterialien. Er achtet darauf, dass die Hinweise zu Gesundheit und Konsum aktuell sind, und er bereitet Aufklärungsabende vor. Eine feste Sprechzeit, auch wenn sie kurz ist, zeigt Mitgliedern, dass Prävention im Club ernst genommen wird.
Im Umgang mit Mitgliedern hilft eine ruhige, sachliche Sprache. Medizinische Fragen etwa zu Psychosen oder Abhängigkeit verweist der Präventionsbeauftragte an Suchtberatung oder ärztliche Stellen.
Zusammenarbeit mit Vorstand und Mitgliedern
Der Präventionsbeauftragte arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen. Er berichtet, welche Themen auffallen, welche Maßnahmen wirken und wo es Lücken gibt. Der Vorstand entscheidet über Ressourcen und Beschlüsse. Diese Zusammenarbeit funktioniert am besten, wenn Termine fest vereinbart sind und Ergebnisse dokumentiert werden.
Auch die Mitglieder sind Teil des Systems. Wer Hinweise gibt, soll ernst genommen werden. Ein Briefkasten oder eine feste Mailadresse für Anliegen erleichtert den Weg, und die Antwort sollte zeitnah kommen. So entsteht Vertrauen, und Probleme werden früher angesprochen.
Schutz der eigenen Person
Die Aufgabe kann belasten, weil sie Verantwortung mit sich bringt. Der Präventionsbeauftragte sollte wissen, wann er Unterstützung braucht, etwa durch eine Beratungsstelle vor Ort. Eine klare Abgrenzung der Aufgaben schützt davor, sich zu überfordern. Ein Austausch mit anderen Präventionsbeauftragten in der Region kann Anregungen bringen.
Was du als Nächstes tun kannst
Frage deinen Club, wer Präventionsbeauftragter ist und welche Schulungsbescheinigung vorliegt. Wenn du selbst für die Aufgabe infrage kommst, informiere dich über anerkannte Schulungen bei der zuständigen Behörde. Achte darauf, dass die Benennung im Vorstand dokumentiert ist.
Häufige Fragen
Welche Qualifikation braucht der Präventionsbeauftragte eines Clubs?
Der Präventionsbeauftragte muss gegenüber dem Club Beratungs- und Präventionskenntnisse belegen. Der Nachweis ist die Teilnahmebescheinigung einer Suchtpräventionsschulung bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Im Zweifel fragst du bei der Erlaubnisbehörde nach.
Wer benennt den Präventionsbeauftragten im Club?
Der Vorstand benennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Die Benennung ist für jede Anbauvereinigung vorgeschrieben (§ 23 Abs. 4 KCanG). Die Einzelheiten der Benennung im Verein regelt die Satzung des jeweiligen Vereins.
Welche Aufgaben hat der Präventionsbeauftragte?
Er ist Ansprechpartner für Suchtprävention und sorgt dafür, dass geeignete Maßnahmen für Jugend- und Gesundheitsschutz getroffen werden. Er bringt seine Kenntnisse in das Schutzkonzept ein und sichert dessen Umsetzung. Bei akuten Fällen verweist er an Beratungsstellen.