Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Welche Zutrittsregeln gelten für Besucher?

Häufige Fragen

Darf ein Minderjähriger den Club als Besucher betreten?

Nein. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung nicht betreten (§ 23 Abs. 1 KCanG). Die Regel gilt für jeden Besuch, auch für kurze Termine.

Darf man auf dem Clubgelände konsumieren?

Der Zutritt ist Minderjährigen verwehrt (§ 23 Abs. 1 KCanG). Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Außerdem ist der öffentliche Konsum innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung und in dessen Sichtweite verboten (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG).

Welche Besucherregeln gelten zusätzlich?

Das ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Zeiten, Begleitung und Hausregeln legt der Club selbst fest und erklärt sie vor dem ersten Besuch. Frag dort nach, bevor du kommst.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 23
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 5
  3. KCanG § 13
  4. KCanG § 19
  5. KCanG § 22
  6. KCanG § 36

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