Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wie verweist ein Club auf Beratungsstellen?

Häufige Fragen

Muss ein Cannabis Club auf Beratungsstellen verweisen?

Ja. Bei der Weitergabe von Cannabis sind unter anderem Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen bereitzustellen (§ 21 Abs. 3 KCanG). Der Verweis gehört deshalb zu jeder Abgabe und ist keine freiwillige Zugabe.

Welche Telefonnummern für Cannabisberatung sind belegt?

Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer hat die Nummer 0800 111 0 550. Weitere Angebote findet man über die Website der jeweiligen Stelle.

Wie erkenne ich, dass ich Beratung brauche?

Ein Hinweis kann sein, wenn man den Konsum nicht mehr unter Kontrolle hat oder negative Folgen im Alltag, in Schule, Beruf oder Beziehung auftreten. Der drugcom-Cannabis-Check hilft bei einer ersten Einschätzung, ersetzt aber kein Gespräch. Eine Suchtberatung vor Ort kann den Konsum gemeinsam mit dir einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 21: Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  2. KCanG § 8: Suchtprävention durch die BZgA
  3. KCanG § 23: Kinder- und Jugendschutz in Anbauvereinigungen
  4. Sucht & Drogen Hotline
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. drugcom: Cannabis-Check
  7. KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)

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Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.