Wie verweist ein Club auf Beratungsstellen?
Ein Cannabis Social Club verweist auf Beratungsstellen, weil das Gesetz es verlangt. Bei der Weitergabe von Cannabis sind unter anderem Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen bereitzustellen (§ 21 Abs. 3 KCanG). Der Verweis gehört damit zu jeder Abgabe und ist kein freundlicher Zusatz am Rand. Wer den Hinweis unterlässt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 27 KCanG).
Was der Club mindestens angeben muss
Das Gesetz verlangt Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen. Es schreibt nicht vor, in welcher Form das geschieht. Praktisch sinnvoll sind drei Angaben: Name der Stelle, Angebot in einem Satz und der Weg zur Kontaktaufnahme. So weiß das Mitglied sofort, was es erwarten kann.
Ein Verweis wie „Es gibt Hilfe“ hilft niemandem. Besser ist eine konkrete Angabe: „Die Suchtberatung vor Ort berät Menschen, die ihren Konsum verändern wollen. Den Kontakt findest du über die Website der Stelle.“ Der Satz nennt keine Zahlen und keine Kosten, die sich schnell ändern.
Welche Anlaufstellen sich eignen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung baut ein digitales Beratungsangebot für Cannabiskonsumierende auf. Sie berät zu Präventionsmaßnahmen, Wirkungen und Risiken, zu risikoreduziertem Konsum und zu wohnortnahen Hilfemöglichkeiten (§ 8 Abs. 1 KCanG). Damit ist sie eine naheliegende Adresse, wenn man auf Angebote außerhalb des Clubs verweisen will.
Für Menschen, die direkt sprechen wollen, sind zwei Nummern belegt. Die Sucht & Drogen Hotline erreicht man unter 01806 313031. Eltern können das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 anrufen. Andere Telefonnummern nennt der Club besser nicht. Er verweist lieber auf die Website der jeweiligen Stelle.
Für eine erste Selbsteinschätzung eignet sich der Cannabis-Check von drugcom. Ein solcher Test ersetzt kein Gespräch, er kann aber den Einstieg erleichtern.
| Anlaufstelle | Wofür | Wie man Kontakt aufnimmt |
|---|---|---|
| Suchtberatung vor Ort | Gespräch über den eigenen Konsum und Hilfe bei Veränderung | Stellensuche über die Website der Stelle |
| Sucht & Drogen Hotline | Telefonische Erstberatung zu Cannabis und anderen Substanzen | Telefon 01806 313031 |
| Nummer gegen Kummer, Elterntelefon | Beratung für Eltern und Angehörige | Telefon 0800 111 0 550 |
| drugcom | Informationen und Selbsttest zum eigenen Konsum | Website drugcom.de |
Der Verweis im Gespräch
Beim Verweis zählt der Moment. Ein Mitglied, das gerade über Probleme spricht, braucht keinen Vortrag. Der Präventionsbeauftragte oder die Person am Empfang sollte zuhören, kurz zusammenfassen und dann eine konkrete Stelle nennen. Wer zu Hause nachlesen will, bekommt eine schriftliche Übersicht mit.
- Das Problem in eigenen Worten aufnehmen, ohne zu bewerten.
- Eine Stelle nennen, die zum Anliegen passt, etwa Suchtberatung für Konsumfragen oder das Elterntelefon für Angehörige.
- Sagen, dass man die Stelle auch ohne Aufnahme in den Club erreichen kann.
- Nachfragen, ob der Hinweis verstanden wurde.
Wer Sorge um einen Menschen hat, der nicht selbst anruft, findet im Ratgeber ebenfalls Hinweise. Der Club bleibt dabei in seiner Rolle: Er informiert und verweist, er betreut keine Therapie.
Pflege des Verweises im Club
Der Präventionsbeauftragte steht Mitgliedern als Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung und stellt sicher, dass der Club geeignete Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Suchtprävention trifft (§ 23 Abs. 4 Satz 3 und 4 KCanG). Anbauvereinigungen sollen mit Suchtberatungsstellen vor Ort so kooperieren, dass Mitglieder mit riskantem Konsumverhalten oder bestehender Abhängigkeit Zugang zum Suchthilfesystem erhalten (§ 23 Abs. 5 KCanG). Im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 6 KCanG) sollte deshalb stehen, auf welche Stellen der Club verweist und wer die Liste pflegt.
Ein Verweis ist nur so gut wie die Stelle dahinter. Der Club prüft deshalb in regelmäßigen Abständen, ob die genannten Angebote noch erreichbar sind.
Was du als Mitglied tun kannst
Wenn du dir Sorgen um deinen eigenen Konsum machst, sprich zuerst mit der Person, der du vertraust, oder ruf eine Beratungsstelle an. Du musst nicht warten, bis es schlimm ist. Für die eigene Orientierung helfen die Informationen im Ratgeber zum Thema Prävention und Hilfe.
Wenn du als Angehörige oder Angehöriger eine Person begleitest, ist das Elterntelefon oder die Suchtberatung der richtige Einstieg. Dort erfährst du, wie du ein Gespräch vorbereitest und wie du dich selbst schützt.
Häufige Fragen
Muss ein Cannabis Club auf Beratungsstellen verweisen?
Ja. Bei der Weitergabe von Cannabis sind unter anderem Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen bereitzustellen (§ 21 Abs. 3 KCanG). Der Verweis gehört deshalb zu jeder Abgabe und ist keine freiwillige Zugabe.
Welche Telefonnummern für Cannabisberatung sind belegt?
Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer hat die Nummer 0800 111 0 550. Weitere Angebote findet man über die Website der jeweiligen Stelle.
Wie erkenne ich, dass ich Beratung brauche?
Ein Hinweis kann sein, wenn man den Konsum nicht mehr unter Kontrolle hat oder negative Folgen im Alltag, in Schule, Beruf oder Beziehung auftreten. Der drugcom-Cannabis-Check hilft bei einer ersten Einschätzung, ersetzt aber kein Gespräch. Eine Suchtberatung vor Ort kann den Konsum gemeinsam mit dir einordnen.