Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Muss der Club Vorfälle der Polizei melden?

Häufige Fragen

Muss ein Cannabis-Club einen Diebstahl der Polizei melden?

Bei Verdacht auf Abhandenkommen von Cannabis oder Vermehrungsmaterial verlangt § 26 Abs. 5 KCanG die unverzügliche Information der zuständigen Behörde. Eine Strafanzeige kann zusätzlich bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht erstattet werden (§ 158 StPO). In welcher Reihenfolge du vorgehst, besprichst du mit dem Vorstand und der Erlaubnisbehörde.

Was passiert, wenn der Club einen Vorfall nicht meldet?

Wer die Information nach § 26 Abs. 5 Satz 1 KCanG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 34 KCanG). Hinzu kommen mögliche Maßnahmen der Behörde. Wie sich ein Einzelfall auswirkt, kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt einordnen.

Muss ich der Behörde Auskunft geben, wenn ich mich selbst belasten würde?

Nein. Vertretungsberechtigte Personen können eine Auskunft nach § 26 Abs. 5 KCanG verweigern, wenn sie sich selbst oder Angehörige der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aussetzen würden. Hole vorher Rechtsrat ein, damit du die Folgen einschätzen kannst.

Quellen

  1. § 26 KCanG: Dokumentations- und Berichtspflichten
  2. § 11 KCanG: Erlaubnispflicht
  3. § 19 KCanG: Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  4. § 22 KCanG: Sicherung und Transport
  5. § 23 KCanG: Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  6. § 28 KCanG: Befugnisse der Behörden zur Überwachung
  7. § 36 KCanG: Bußgeldvorschriften
  8. § 158 StPO: Strafanzeige; Strafantrag
  9. § 138 StGB: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  10. Sucht und Drogen Hotline

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