Kann ein Club Mitglieder ausschließen?
Ob ein Cannabis Social Club Mitglieder ausschließen kann, regelt die Satzung des jeweiligen Vereins. Sie legt fest, welche Gründe zählen und welches Verfahren gilt. Das KCanG verlangt nur einen Fall ausdrücklich: Zieht ein Mitglied ins Ausland und hat keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland, muss die Satzung den Verlust der Mitgliedschaft vorsehen (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Wer wissen will, ob ein Ausschluss droht oder wie er ablaufen würde, findet die Antwort zuerst in der Satzung.
Wer entscheidet über einen Ausschluss?
Die Satzung bestimmt, welches Organ über einen Ausschluss entscheidet, welche Gründe zählen und wie das Verfahren abläuft. Im Vereinsrecht ist die Satzung das zentrale Dokument, und der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte nach ihren Vorgaben. Ob eine Anhörung vorgesehen ist, ob ein Beschluss erforderlich ist und welche Fristen gelten, steht ebenfalls in der Satzung.
Wer die Satzung nicht kennt, kann die Lage nur schwer einschätzen. Deshalb lohnt es sich, sie vor dem Beitritt vollständig zu lesen. Auch die Hausordnung kann Verhaltensregeln benennen, deren Verletzung Folgen hat. Mehr dazu erklärt der Ratgeber unter Welche Hausregeln gelten im Club?
Gesetzliche Verstöße haben eigene Folgen
Ein Ausschluss aus dem Verein ist eine vereinsinterne Angelegenheit. Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz können darüber hinaus rechtliche Folgen haben, die unabhängig von der Mitgliedschaft gelten. Besonders wichtig sind folgende Punkte:
- Die unerlaubte Weitergabe von Cannabis ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
- Mitglieder dürfen Cannabis, das sie vom Verein erhalten haben, nicht an Dritte weitergeben (§ 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG).
- Wer als Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, begeht in der Regel einen besonders schweren Fall. Der Strafrahmen liegt dann bei drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 34 Abs. 3 KCanG).
- Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
- Der Verein darf an Mitglieder nur begrenzte Mengen weitergeben (§ 19 Abs. 3 KCanG). Über den Besitz außerhalb des Clubs entscheiden die §§ 3, 34 und 36 KCanG.
Die Weitergabe an Minderjährige ist ein besonders ernster Punkt. Mehr dazu im Ratgeber unter Wer macht sich strafbar, wenn er Minderjährigen Cannabis gibt?
Wie sich Verstöße im Club vermeiden lassen
Wer die Regeln kennt, handelt eher richtig. Der Verein kann dazu beitragen, indem er Regeln verständlich formuliert und Ansprechpartner benennt. Das Gesetz verpflichtet Anbauvereinigungen dazu, zum Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Dafür muss der Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragten ernennen, der Mitgliedern als Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung steht (§ 23 Abs. 4 Satz 2 und 3 KCanG). Er ist damit ein Ansprechpartner, bevor es zu einem Verstoß kommt.
Was passiert, wenn der Verein ausschließen will?
Wer von einem möglichen Ausschluss erfährt, sollte zuerst prüfen, welche Gründe die Satzung nennt und ob das Verfahren eingehalten wurde. Lies die Unterlagen genau durch, bevor du dich äußerst.
Wichtig ist, dass der Vorstand die Satzung einhält. Stellt sich heraus, dass Gründe fehlen oder das Verfahren nicht zur Satzung passt, lohnt es sich, das schriftlich anzusprechen.
Eigene Kündigung ist etwas anderes
Vom Ausschluss zu unterscheiden ist die eigene Kündigung. Wer die Mitgliedschaft beenden möchte, kann das selbst erklären. Die Form und die Fristen regelt die Satzung. Mehr zu diesem Schritt findest du im Ratgeber unter Wie kündigt man die Mitgliedschaft im Club?
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst
Zuerst die Satzung und die Begründung prüfen. Danach das Gespräch mit dem Vorstand suchen und den Vorgang schriftlich festhalten. Bei rechtlichen Fragen zu Vereinsbeschlüssen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Eine Beratungsstelle kann zusätzlich bei der Einordnung helfen, wenn gesundheitliche Fragen eine Rolle spielen.
Ausschluss und bereits gezahlte Beiträge
Welche Rechte mit einem Ausschluss enden und was mit bereits gezahlten Beiträgen geschieht, regelt die Satzung. Ob und wie Beiträge erstattet werden, steht ebenfalls dort. Frage deshalb vor einem Streit nach, welche Regeln im Club gelten.
Das Konsumcannabisgesetz gilt unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft. Die gesetzlichen Mengen und Verbote gelten auch nach einem Ausschluss weiter, etwa die Besitzgrenzen (§ 3 KCanG). Welche Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft folgen, erklärt der Ratgeber unter Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?
Was du konkret tun kannst
- Die Satzung auf Ausschlussgründe und Verfahren durchsehen.
- Bei einer Abmahnung oder einer Aufforderung schriftlich nachfragen, welcher Punkt betroffen ist.
- Bei Problemen mit dem Konsum früh Beratung suchen.
- Bei rechtlichen Fragen eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt befragen.
Häufige Fragen
Kann mich der Club einfach so rauswerfen?
Ob und wie ein Club ausschließen kann, regelt die Satzung. Prüfe, welches Organ entscheidet, welche Gründe genannt sind und ob eine Anhörung vorgesehen ist. Bei Zweifeln fragst du schriftlich nach der Begründung. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht berät dich im Einzelfall.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz?
Ein Verstoß gegen das KCanG kann strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Folgen haben, unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft. Besonders ernst ist die Weitergabe an Minderjährige nach § 34 KCanG. Bei konkreten Fragen zu einem Verfahren hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.