Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wann macht sich der Vorstand strafbar?

Häufige Fragen

Macht sich jedes Vorstandsmitglied automatisch strafbar, wenn im Club etwas passiert?

Nein. Strafbar macht sich nach § 34 KCanG, wer selbst eine dort genannte Tat begeht oder sich daran beteiligt, etwa durch Anbau oder Weitergabe ohne Erlaubnis. Ob andere Vorstandsmitglieder verantwortlich sind, entscheidet der Einzelfall. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kann die Lage einordnen.

Wie hoch ist die Strafe bei einer Weitergabe an Minderjährige?

Für die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren nennt das Gesetz ein Regelbeispiel. Es sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor (§ 34 Abs. 3 KCanG). Die konkrete Strafe bestimmt das Gericht.

Ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sobald ein Verdacht auf eine Straftat im Raum steht, bevor du Angaben machst. Die Strafdrohung des Grundtatbestands liegt bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, deshalb ist frühe Beratung sinnvoll.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 34
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  3. KCanG § 15
  4. KCanG § 23
  5. KCanG § 36
  6. StGB § 26
  7. StGB § 27

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