Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Welche Warnhinweise sind für Mitglieder vorgeschrieben?

Häufige Fragen

Welche Warnhinweise muss ein Cannabis Club geben?

Der Club muss auf Gesundheitsschäden bei Konsum unter 25 Jahren, Jugendschutz einschließlich Schwangerschaft und Stillzeit, Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und Alkohol, Einschränkungen der Fahrtauglichkeit und weitergehende Informationen hinweisen (§ 21 Abs. 3 KCanG).

Was steht auf dem Informationszettel bei Cannabis aus dem Club?

Der Informationszettel gibt mindestens Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie den durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt an. Außerdem enthält er die Hinweise aus § 21 Abs. 3 KCanG (§ 21 Abs. 2 KCanG).

Gibt es eine digitale Vorlage für die Hinweise?

Ja. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt Anbauvereinigungen die Informationen in leicht verständlicher Sprache digital zum Download bereit (§ 8 Abs. 2 KCanG). Der Club bleibt für die Weitergabe der Hinweise verantwortlich.

Quellen

  1. KCanG § 21: Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  2. KCanG § 8: Suchtprävention durch die BZgA
  3. KCanG § 6: Werbe- und Sponsoringverbot
  4. StVG § 24a: Alkohol, berauschende Mittel und Cannabis im Straßenverkehr
  5. StVG § 25: Fahrverbot
  6. KCanG § 36

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