Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Muss ein Club vor Gesundheitsrisiken warnen?

Häufige Fragen

Muss ein Cannabis Social Club vor Gesundheitsrisiken warnen?

Ja. Wer weiß oder vermutet, dass weitergegebenes Cannabis ein Risiko über die typischen Gefahren des Konsums hinaus darstellt, muss unverzüglich die Behörde informieren, seine Mitglieder informieren und das Cannabis zurückrufen und vernichten (§ 26 Abs. 4 KCanG). Bei jeder Weitergabe muss der Club außerdem über Risiken aufklären (§ 21 Abs. 3 KCanG).

Kann die Behörde einen Club zu einer Warnung verpflichten?

Ja. Bei begründetem Verdacht kann die Behörde anordnen, dass der Club die Öffentlichkeit oder seine Mitglieder warnt (§ 27 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 KCanG). Sie kann auch selbst warnen, wenn der Club nicht oder nicht rechtzeitig reagiert (§ 27 Abs. 2 Satz 3 KCanG).

Wie erkenne ich eine Cannabisabhängigkeit?

drugcom nennt Kriterien einer Substanzgebrauchsstörung. Treffen mindestens zwei Merkmale innerhalb von 12 Monaten zu, gilt sie als erfüllt. Eine Beratungsstelle kann den Konsum mit dir einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 23 Anbauvereinigungen, Pflichten
  2. KCanG § 27 Überwachung
  3. DHS: Risiken von Cannabis
  4. drugcom: Bin ich abhängig von Cannabis?
  5. drugcom: Cannabis-Check
  6. KCanG § 6 (Werbung und Sponsoring)
  7. KCanG § 18 (Weitergabefähigkeit)
  8. KCanG § 21 (Gesundheitsschutz bei der Weitergabe)
  9. KCanG § 26 (Dokumentation und Meldungen)
  10. KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)

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