Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wie kommuniziert der Club mit der Behörde?

Häufige Fragen

In welcher Form muss der Antrag bei der Behörde gestellt werden?

Der Antrag auf Erlaubnis ist nach § 11 Abs. 4 KCanG schriftlich oder elektronisch zu stellen, und zwar in deutscher Sprache. Der Gesetzestext listet die Angaben und Nachweise, die er enthalten muss, darunter Führungszeugnisse der vertretungsberechtigten Personen, die höchstens drei Monate alt sind.

Wer spricht für den Club gegenüber der Behörde?

Gegenüber der Behörde handeln die vertretungsberechtigten Personen des Vereins. In der Regel ist das der Vorstand. Wer im Verein welche Post bearbeitet, sollte schriftlich festgelegt sein, damit kein Schreiben liegen bleibt. Die genaue Vertretungsregel steht in der Satzung.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 11
  2. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 19
  3. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 23
  4. KCanG § 21
  5. KCanG § 22
  6. KCanG § 26
  7. KCanG § 29
  8. KCanG § 36

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