Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Werden bei Kontrollen Proben genommen?

Häufige Fragen

Werden bei einer Kontrolle eines Cannabis Clubs Proben genommen?

Ja. Die zuständige Behörde nimmt im befriedeten Besitztum regelmäßig Stichproben und prüft vor Ort, ob Anbau und Weitergabe den Vorgaben entsprechen (§ 27 Abs. 1 KCanG). Kontrollen erfolgen regelmäßig und bei konkretem Anlass.

Können Maßnahmen nach einer Probe sofort wirken?

Ja, Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 27 Abs. 6 KCanG). Die Maßnahme gilt also auch während eines Verfahrens. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann die Lage einordnen.

Wie viele Proben werden bei einer Kontrolle genommen?

Anzahl und Menge richten sich nach den Verfahrensregeln für Probenahme und Untersuchung, die eine Verordnung nach § 27 Abs. 7 KCanG vorsieht. Den konkreten Umfang erfragt man bei der zuständigen Behörde.

Quellen

  1. KCanG § 27: Behördliche Überwachung
  2. KCanG § 15: Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  3. KCanG § 36: Bußgeldvorschriften
  4. KCanG § 23: Kinder- und Jugendschutz in Anbauvereinigungen
  5. KCanG § 18
  6. KCanG § 29
  7. KCanG § 28

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