Wann kann die Erlaubnis eines Clubs entzogen werden?
Die Behörde kann die Erlaubnis eines Clubs vollständig oder teilweise widerrufen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, die § 15 Abs. 1 KCanG nennt. Im Übrigen gelten für Widerruf und Rücknahme die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 15 Abs. 2 KCanG). Neben dem Widerruf kann die Behörde Maßnahmen bis zur Untersagung der Tätigkeit anordnen (§ 27 Abs. 3 KCanG). Dieser Artikel erklärt die Gründe, die Maßnahmen und die Fristen, die du als Club im Blick behalten solltest.
Gründe für einen Widerruf
Die Erlaubnis kann nach § 15 Abs. 1 KCanG vollständig oder in Bezug auf die Mengen oder das befriedete Besitztum teilweise insbesondere dann widerrufen werden, wenn die Anbauvereinigung:
- ein befriedetes Besitztum nutzt, das nicht in der Erlaubnis bezeichnet ist,
- die nach § 13 Abs. 3 KCanG erlaubten jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen wiederholt überschreitet,
- wiederholt Cannabis mit einem höheren THC-Gehalt als 10 Prozent an Heranwachsende weitergibt oder wiederholt die nach § 19 Abs. 3 Satz 2 KCanG festgelegten Weitergabemengen überschreitet,
- von der Erlaubnis innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung keinen Gebrauch gemacht hat (die Behörde kann die Frist verlängern, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird),
- ihren Duldungs- oder Mitwirkungspflichten nach § 29 KCanG wiederholt nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Das Wort „insbesondere“ zeigt, dass die Liste nicht abschließend ist. Ob im Einzelfall ein Widerruf verhältnismäßig ist, entscheidet die Behörde. Gerichte prüfen den Einzelfall, und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann die Lage einordnen.
Maßnahmen der Behörde unterhalb des Widerrufs
Hat die Behörde den begründeten Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial den Anforderungen nicht entspricht oder der Club Vorgaben zum Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz oder Auflagen nicht einhält, trifft sie die erforderlichen Maßnahmen (§ 27 Abs. 3 Satz 1 KCanG). Dazu gehören unter anderem die Anordnung einer Prüfung, das vorübergehende Verbot, Cannabis anzubauen oder weiterzugeben, Rückruf und Rücknahme, die Sicherstellung und Vernichtung gefährlicher Chargen sowie die ganze oder teilweise Untersagung der Tätigkeit. Einige dieser Maßnahmen setzen ein über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehendes Gesundheitsrisiko voraus, das ein rasches Eingreifen erfordert (§ 27 Abs. 4 KCanG).
Die Behörde widerruft oder ändert eine solche Maßnahme, sobald der Club schlüssig darlegt, dass er wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben getroffen hat (§ 27 Abs. 5 KCanG). Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach § 27 Abs. 3 Satz 2 haben keine aufschiebende Wirkung (§ 27 Abs. 6 KCanG). Eine Anordnung gilt also zunächst weiter. Die Rechtsbehelfsfristen stehen in der Belehrung des jeweiligen Bescheids.
Auflagen und Anpassungen der Erlaubnis
Die Behörde kann die Erlaubnis bei der Erteilung oder nachträglich mit Bedingungen und Auflagen versehen, um die Voraussetzungen sicherzustellen (§ 13 Abs. 4 KCanG). Wer einer vollziehbaren Auflage nach § 13 Abs. 4 zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 8 KCanG). Ändert sich die Mitgliederzahl, muss die Behörde die erlaubten Jahresmengen anpassen, wenn der Club nachweist, dass sich der Eigenbedarf verändert hat (§ 13 Abs. 3 Satz 2 KCanG).
Befristung und Verlängerung
Die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden, und die §§ 11 bis 13 gelten für die Verlängerung entsprechend (§ 14 KCanG). Trag das Ablaufdatum in den Kalender des Vorstands ein und plane den Verlängerungsantrag rechtzeitig. Der Artikel Ist die Erlaubnis für einen Club befristet? erklärt die Befristung aus Sicht der Gründung.
Meldepflicht bei Änderungen
Nach Beantragung der Erlaubnis eingetretene Änderungen bei den Angaben und Nachweisen des Antrags (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 und 6 bis 12) sind der Behörde unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen, spätestens einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft. Das gilt auch für rechtskräftige Verurteilungen eines Vorstandsmitglieds oder einer sonstigen vertretungsberechtigten Person wegen bestimmter Straftaten und für Entscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Gewerbeordnung (§ 11 Abs. 6 KCanG). Wer eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich macht, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden (§ 11 Abs. 7 KCanG).
Versagung am Anfang
Schon bei der Erteilung muss die Behörde die Erlaubnis in bestimmten Fällen versagen. Dazu gehört ein Standort im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG) sowie fehlende Zuverlässigkeit von Vorstandsmitgliedern (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KCanG).
Was ein Club im Ernstfall tun kann
Kündigt die Behörde Maßnahmen an, klärt der Vorstand zuerst den Sachverhalt: Welche Vorwürfe stehen im Raum, welche Unterlagen gibt es, welche Fristen laufen? Er hält das schriftlich fest, bevor er antwortet, und holt bei Bedarf eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzu. Mitglieder werden informiert, sobald feststeht, was passiert und welche Auswirkungen auf Anbau und Weitergabe zu erwarten sind. Wer Mitglied werden möchte, fragt vorher nach der aktuellen Lage der Erlaubnis. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten (§ 16 Abs. 5 KCanG) hängt mit dem Widerruf nicht zusammen.
Was du als Nächstes tun kannst
Halte Erlaubnis, Auflagen und Schriftverkehr geordnet bereit, dokumentiere die Weitergabe nach § 26 KCanG laufend und melde Änderungen rechtzeitig. Wenn der Konsum durch die Lage am Club unsicher wird, hilft die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Wann kann die Erlaubnis eines Cannabis Clubs widerrufen werden?
Insbesondere wenn der Club ein nicht bezeichnetes Besitztum nutzt, die erlaubten Jahresmengen oder die Weitergabemengen wiederholt überschreitet, wiederholt zu viel THC an Heranwachsende weitergibt, zwei Jahre lang keinen Gebrauch von der Erlaubnis macht oder Duldungs- und Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt (§ 15 Abs. 1 KCanG).
Wie lange gilt die Erlaubnis?
Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden (§ 14 KCanG).
Wann greift die Behörde bei einem Club ein?
Bei begründetem Verdacht auf Verstöße trifft sie die erforderlichen Maßnahmen, etwa ein vorübergehendes Verbot der Weitergabe oder die Untersagung der Tätigkeit (§ 27 Abs. 3 KCanG). Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 27 Abs. 6 KCanG).