Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Kann man schon vor der Erlaubnis Mitglied werden?

Häufige Fragen

Darf ein Club vor der Erlaubnis schon Cannabis anbauen?

Nein. Der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe an Mitglieder bedürfen nach § 11 Abs. 1 KCanG einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne diese Erlaubnis darf der Verein weder anbauen noch an Mitglieder abgeben. Die Erlaubnisbehörde in deinem Bundesland beantwortet konkrete Fragen zum Ablauf.

Kann ich einem Club beitreten, der noch auf die Erlaubnis wartet?

Das regelt die Satzung des Vereins. Eine Beitrittserklärung ersetzt aber keine Erlaubnis, und die Abgabe an Mitglieder ist erst nach der Erteilung zulässig. Halte Zusagen schriftlich fest und frage bei der Erlaubnisbehörde nach, welche Schritte bis dahin nötig sind.

Quellen

  1. KCanG § 11: Erlaubnis
  2. KCanG § 12: Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitglieder
  4. KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
  5. KCanG § 6 (Werbung und Sponsoring)
  6. KCanG § 13 (Inhalt der Erlaubnis)
  7. KCanG § 18 (Weitergabefähigkeit)
  8. KCanG § 19 (Weitergabe von Cannabis)
  9. KCanG § 1 (Begriffsbestimmungen)

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