Was gilt für einen Club ohne Erlaubnis?
Ein Club, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut oder an Mitglieder weitergibt, braucht nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das ist die zentrale Regel für alle Clubs. Ohne Erlaubnis sind genau diese Tätigkeiten strafbar: Wer ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanG Cannabis anbaut oder weitergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG). Dieser Artikel erklärt, was die Erlaubnispflicht umfasst, was ohne Erlaubnis gilt und wie du prüfst, ob ein Club sie hat.
Die Erlaubnispflicht nach § 11 KCanG
Nach § 11 Abs. 1 KCanG bedarf der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder einer Erlaubnis. Das Gesetz nennt also zwei Tätigkeiten, und beide sind an die Erlaubnis gebunden. Entscheidend ist, was ein Club tatsächlich tut, nicht, wie er sich in seinen Unterlagen bezeichnet.
Wer eine Erlaubnis nicht hat, darf diese Tätigkeiten nicht ausüben. Das gilt unabhängig davon, wie viele Mitglieder der Verein hat oder wie ernst die Absichten gemeint sind. Die Erlaubnis ist die Voraussetzung für alles Weitere.
Was genau erlaubnispflichtig ist
Erlaubnispflichtig sind zwei Dinge. Der erste Punkt ist der gemeinschaftliche Anbau, also Cannabis, das mehrere Mitglieder gemeinsam anbauen. Der zweite Punkt ist die Weitergabe an Mitglieder. Beides gehört zusammen, weil die Mitglieder den Anbau tragen und die Abgabe organisiert ist.
Die Unterscheidung zum privaten Anbau ist wichtig. Der Eigenanbau nach § 9 KCanG ist eine eigene Regelung mit eigenen Grenzen. Den Unterschied erklärt der Beitrag Was ist der Unterschied zwischen Eigenanbau und Club?.
Was die Erlaubnis rechtlich ändert
Das KCanG verbietet den Umgang mit Cannabis grundsätzlich, vom Anbau bis zur Weitergabe (§ 2 Abs. 1 KCanG). Für Anbauvereinigungen gibt es eine Ausnahme: Der gemeinschaftliche Eigenanbau, die Weitergabe und die Entgegennahme von Cannabis in Anbauvereinigungen sind nach den §§ 11 bis 23, 25, 26 und 29 KCanG vom Verbot ausgenommen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 KCanG). Ohne Erlaubnis greift diese Ausnahme nicht. Die Erlaubnis verbindet den Anbau außerdem mit Regeln für Mitglieder, Mengen, Werbung und Zutritt. Das Gesetz verlangt etwa, dass Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind (§ 16 KCanG) und dass der Club zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beiträgt (§ 23 KCanG). Außerdem unterliegt der Club der Überwachung durch die Behörde (§ 27 KCanG). Der Beitrag Ist ein Cannabis Social Club legal? erklärt, woran sich das festmacht.
Wie du die Erlaubnis prüfst
Ein Club mit Erlaubnis kann seinen Bescheid nachweisen. Frag danach, und prüfe, ob der Bescheid auf den Club lautet, für den du dich interessierst, und ob er das befriedete Besitztum bezeichnet (§ 13 Abs. 2 KCanG). Die Erlaubnis kann nicht auf Dritte übertragen werden (§ 11 Abs. 7 KCanG). Wenn ein Bundesland eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen veröffentlicht, ist sie ein weiterer Anhaltspunkt. Die Schritte beschreibt der Artikel Wie prüfe ich, ob eine Anbauvereinigung genehmigt ist?
Zusätzlich kannst du bei der zuständigen Stelle nachfragen. Sie gibt Auskunft darüber, ob eine Erlaubnis erteilt wurde und für welche Tätigkeiten sie gilt.
Was Mitglieder tun sollten
- Vor dem Beitritt nach dem Erlaubnisbescheid fragen.
- Die Liste genehmigter Anbauvereinigungen des Bundeslands prüfen, sofern vorhanden.
- Auf Hinweise achten, die auf fehlende Unterlagen oder Unklarheiten hindeuten.
- Im Zweifel eine Beratung aufsuchen, bevor du Mitgliedsbeiträge zahlst.
Wer Mitglied ist und später merkt, dass die Erlaubnis fehlt, sollte sich rechtlich beraten lassen. Dort lässt sich klären, welche Schritte sinnvoll sind.
Typische Fehlannahmen über Clubs ohne Erlaubnis
Manche Gruppen glauben, eine Vereinsgründung allein reiche aus. Das stimmt nicht, denn der Verein ist nur die Form. Die Erlaubnis nach § 11 KCanG kommt hinzu und betrifft die Tätigkeit selbst, also den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder.
Eine zweite Fehlannahme betrifft die Größe. Eine kleine Gruppe gelte als unauffällig und brauche deshalb keine Erlaubnis. Das Gesetz knüpft die Erlaubnispflicht aber an die Tätigkeit und nicht an die Mitgliederzahl.
Die dritte Fehlannahme lautet, ein gemeinsamer Eigenanbau sei dasselbe wie ein Club. Der Eigenanbau nach § 9 KCanG ist an den Wohnsitz gebunden und auf drei Pflanzen gleichzeitig begrenzt. Cannabis aus dem Eigenanbau darf zudem nicht an Dritte weitergegeben werden. Was gemeinschaftlicher Anbau im Club bedeutet, erklärt der Beitrag Was bedeutet gemeinschaftlicher Eigenanbau im Club? Den Unterschied zeigt Was ist der Unterschied zwischen Eigenanbau und Club?
Viertens glauben manche, eine Erlaubnis lasse sich mitnehmen oder weitergeben. Die Erlaubnis muss das befriedete Besitztum eindeutig bezeichnen und erstreckt sich nur auf Tätigkeiten dort (§ 13 Abs. 2 KCanG). Sie ist nicht übertragbar (§ 11 Abs. 7 KCanG). Prüfe deshalb, ob der Bescheid zum Club und zum Standort passt.
Wichtig ist auch der Umgang mit Werbung. Ein Club, der öffentlich für Cannabis wirbt, sollte kritisch hinterfragt werden, denn Werbung für Cannabis und Anbauvereinigungen ist nach § 6 KCanG verboten.
Welche Folgen ein Verstoß hat
Das Gesetz regelt die Folgen ausdrücklich. Wer ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Cannabis anbaut oder weitergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG). Auch der Versuch ist strafbar (§ 34 Abs. 2 KCanG), und bei fahrlässigem Handeln sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor (§ 34 Abs. 5 KCanG). Handelt jemand gewerbsmäßig, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, für den das Gesetz Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Für Mitglieder bleibt das allgemeine Verbot bestehen, Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 KCanG). Die Ausnahme gilt nur für Anbauvereinigungen mit Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 KCanG). Was das für ein einzelnes Mitglied bedeutet, hängt vom Einzelfall ab, und eine Rechtsberatung kann es einordnen. Wer selbst im Vorstand oder als Anbauverantwortlicher tätig ist, trägt besondere Verantwortung. Der Beitrag Wann macht sich der Vorstand strafbar? beschreibt, worauf es dabei ankommt.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du einem Club beitreten willst, beginne mit der Prüfung der Erlaubnis. Stelle konkrete Fragen zum Bescheid, zur Satzung und zu den Angeboten. Eine seriöse Antwort ist klar und nachvollziehbar. Wenn du bereits Mitglied bist und Zweifel hast, sprich mit einer Rechtsberatung, bevor du weitere Beiträge zahlst. Für den Einstieg in die Gründung eines Clubs hilft der Beitrag Welche Unterlagen braucht der Antrag nach § 11 KCanG? Er zeigt, welche Angaben die Erlaubnis verlangt.
Häufige Fragen
Darf ein Club ohne Erlaubnis Cannabis anbauen?
Nein. Gemeinschaftlicher Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne Erlaubnis ist der Anbau oder die Weitergabe strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG).
Wie erkenne ich, ob ein Club eine Erlaubnis hat?
Frag den Club nach dem Erlaubnisbescheid und prüfe, ob er auf den Club lautet und das befriedete Besitztum bezeichnet. Wenn ein Bundesland eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen veröffentlicht, ist sie ein weiterer Anhaltspunkt. Auskunft gibt auch die zuständige Stelle.
Welche Folgen hat ein Verstoß ohne Erlaubnis?
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmäßigem Handeln in der Regel Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 3 KCanG). Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klärt eine Rechtsberatung. Wer betroffen ist, sollte früh Rat einholen.