Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Was gilt für einen Club ohne Erlaubnis?

Häufige Fragen

Darf ein Club ohne Erlaubnis Cannabis anbauen?

Nein. Gemeinschaftlicher Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne Erlaubnis ist der Anbau oder die Weitergabe strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG).

Wie erkenne ich, ob ein Club eine Erlaubnis hat?

Frag den Club nach dem Erlaubnisbescheid und prüfe, ob er auf den Club lautet und das befriedete Besitztum bezeichnet. Wenn ein Bundesland eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen veröffentlicht, ist sie ein weiterer Anhaltspunkt. Auskunft gibt auch die zuständige Stelle.

Welche Folgen hat ein Verstoß ohne Erlaubnis?

Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmäßigem Handeln in der Regel Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 3 KCanG). Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klärt eine Rechtsberatung. Wer betroffen ist, sollte früh Rat einholen.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
  3. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigungen
  4. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  5. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  6. KCanG § 34 Strafvorschriften
  7. KCanG § 27 Überwachung
  8. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot

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