Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Haben Mitglieder ein Stimmrecht in der Versammlung?

Häufige Fragen

Haben Mitglieder eines Cannabis Social Clubs ein Stimmrecht?

Ja, die Mitglieder eines Vereins entscheiden Vereinsangelegenheiten in der Mitgliederversammlung, soweit nicht Vorstand oder ein anderes Organ zuständig ist (§ 32 Abs. 1 BGB). Wie viele Stimmen jedes Mitglied hat und welche Mehrheiten gelten, regelt die Satzung. Ohne abweichende Regel entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Kann ich mein Stimmrecht auf jemand anderen übertragen?

Nach dem BGB kann die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nicht einem anderen überlassen werden (§ 38 BGB). Die Satzung darf davon abweichen (§ 40 BGB). Ob eine Vollmacht möglich ist, steht deshalb in der Satzung deines Vereins.

Quellen

  1. BGB § 21 Eingetragener Verein
  2. KCanG § 16 Mitglieder der Anbauvereinigung
  3. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  4. BGB § 32 (Mitgliederversammlung)
  5. BGB § 38 (Mitgliedschaft)
  6. BGB § 40 (Nachgiebige Vorschriften)
  7. BGB § 27 (Bestellung des Vorstands)
  8. BGB § 37 (Berufung auf Verlangen einer Minderheit)
  9. BGB § 26 (Vorstand)
  10. KCanG § 1 (Begriffsbestimmungen)

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