Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Kann ein Mitglied in den Vorstand gewählt werden?

Häufige Fragen

Kann ein Mitglied eines Cannabis Social Clubs in den Vorstand gewählt werden?

Ja. Vorstandsmitglieder und sonstige vertretungsberechtigte Personen müssen sogar Mitglieder der Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 6 KCanG). Wählbarkeit, Amtszeit und Wahlverfahren regelt die Satzung.

Welche Unterlagen braucht ein Vorstandsmitglied für den Erlaubnisantrag?

Für jedes Vorstandsmitglied und jede sonstige vertretungsberechtigte Person gehören Personalien, ein höchstens drei Monate altes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine ebenso aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in den Antrag (§ 11 Abs. 4 Nr. 3 und 5 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau
  2. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  3. BGB § 21 Eingetragener Verein
  4. KCanG § 12 (Versagung der Erlaubnis)
  5. KCanG § 16 (Mitglieder)
  6. KCanG § 26 (Dokumentation und Meldungen)
  7. BGB § 26 (Vorstand)
  8. BGB § 27 (Bestellung des Vorstands)
  9. BGB § 32 (Mitgliederversammlung)
  10. BGB § 40 (Nachgiebige Vorschriften)

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