Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Welche Hausregeln gelten im Club?

Häufige Fragen

Darf ein Club eigene Regeln aufstellen, die vom Gesetz abweichen?

Nein, Hausregeln können gesetzliche Grenzen nicht lockern. Der Verein darf eigene Abläufe festlegen, etwa zur Anmeldung, zu Öffnungszeiten und zum Umgang miteinander. Wo das KCanG etwas verbietet oder vorgibt, gilt das Gesetz. Unklare Regeln klärst du zuerst mit dem Vorstand und bei Bedarf mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Dürfen Gäste mit in den Club kommen?

Gäste dürfen nicht am gemeinschaftlichen Anbau teilnehmen, denn das ist nach § 17 Abs. 1 KCanG Mitgliedern vorbehalten. Personen unter 18 Jahren haben auf dem befriedeten Gelände keinen Zutritt (§ 23 Abs. 1 KCanG). Ob und wie Besuch zugelassen wird, regelt die Hausordnung im Rahmen dieser Grenzen.

Quellen

  1. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitglieder
  2. KCanG § 17: Anbau durch Mitglieder
  3. KCanG § 19: Weitergabe an Mitglieder
  4. KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
  5. KCanG § 5: Konsumverbote
  6. BGB § 32: Mitgliederversammlung
  7. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
  8. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  9. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  10. KCanG § 26 Dokumentationspflichten

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