Darf man Freunde in den Club mitbringen?
Ob volljährige Freunde den Club betreten dürfen, schreibt das KCanG nicht vor. Das regeln Satzung und Hausordnung. Gesetzliche Grenzen gibt es trotzdem: Personen unter 18 Jahren darf der Club keinen Zutritt gewähren (§ 23 Abs. 1 KCanG). Angebaut wird nur von Mitgliedern gemeinschaftlich (§ 17 Abs. 1 KCanG), und Cannabis geben Mitglieder nur an Mitglieder weiter (§ 19 Abs. 2 KCanG). Ein Freund, der nicht Mitglied ist, kann also weder mitarbeiten noch Cannabis im Club erhalten.
Warum nur Mitglieder mitarbeiten dürfen
Der gemeinschaftliche Anbau ist an die Mitgliedschaft gebunden. Die Mitglieder bauen gemeinsam an und tragen damit die Verantwortung für den Club. Wer nicht Mitglied ist, gehört nicht zu diesem Kreis. Auch die Weitergabe läuft nur innerhalb des befriedeten Besitztums von Mitglied zu Mitglied, bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit beider (§ 19 Abs. 2 Satz 1 KCanG).
Außerdem gilt für Mitglieder selbst eine Obergrenze. Wer ab 21 Jahren Mitglied ist, darf höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten (§ 19 Abs. 3 Satz 1 KCanG). Für Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) gelten höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat (§ 19 Abs. 3 Satz 2 KCanG).
Was zum Zutritt gehört
Das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung darf nur betreten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Gesetz bestimmt, dass Anbauvereinigungen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu ihrem befriedeten Besitztum gewähren dürfen (§ 23 Abs. 1 KCanG). Das gilt auch dann, wenn ein volljähriges Mitglied die jüngere Person mitbringen möchte. Der Club darf Minderjährige nicht hineinlassen; ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 KCanG ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 31 KCanG).
Anbauvereinigungen müssen zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Der Ratgeber erklärt die Hintergründe unter Dürfen Minderjährige das Vereinsgelände betreten?
Was Satzung und Hausregeln für Besuch festlegen können
Die Satzung kann festlegen, wie Gäste angemeldet werden, wann sie kommen dürfen und wer sie begleitet. Solche Regeln ergänzen das Gesetz, sie ersetzen es nicht. Ein Gast darf deshalb nicht an gemeinschaftlichem Anbau teilnehmen, auch wenn die Satzung ihn zulassen würde.
Gäste müssen die gleichen Konsumverbote beachten wie Mitglieder. Nach dem Gesetz ist der öffentliche Konsum innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG). Außerdem ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Mehr dazu im Ratgeber unter Welche Hausregeln gelten im Club?
Gäste und Weitergabe
Cannabis aus einer Anbauvereinigung wird an Mitglieder abgegeben. Ein Gast, der nicht Mitglied ist, erhält daher keinen Anspruch auf Abgabe. Wer Cannabis weitergibt, obwohl das nicht zulässig ist, handelt strafbar. Die unerlaubte Weitergabe ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Mitglieder dürfen Cannabis, das sie vom Verein erhalten haben, ausdrücklich nicht an Dritte weitergeben (§ 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG).
Auch der Eigenanbau kennt eine klare Grenze: Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Wer also zu Hause anbaut, darf den Ertrag nicht an Freunde verschenken. Der Ratgeber erklärt das im Detail unter Dürfen Mitglieder Cannabis aus dem Club weitergeben?
Wie man das mit Freunden klärt
Wer einen Freund in den Club einladen möchte, sollte zuerst fragen, ob das überhaupt vorgesehen ist. Der Vorstand kann sagen, welche Abläufe gelten. Der Verein darf nach außen nicht werben (§ 6 KCanG); Werbung und Sponsoring für Anbauvereinigungen sind verboten. Wirb deshalb nicht für den Club. Interessierte findest du bei den Informationsangeboten der Gesundheitsbehörden.
Ob ein Freund überhaupt Mitglied werden kann, hängt von den Voraussetzungen ab. Mitglied werden kann nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 16 Abs. 1 und Abs. 4 KCanG). Mehr zu diesen Voraussetzungen steht im Ratgeber unter Wer darf Mitglied in einem Cannabis Social Club werden?
Was du konkret tun kannst
- Vor einem Besuch den Vorstand nach den Regeln für Gäste fragen.
- Keine Minderjährigen mitbringen, weil für sie kein Zutritt besteht.
- Den Gast auf die Konsumverbote und die Altersgrenzen hinweisen.
- Bei Fragen zum Konsum auf eine Beratungsstelle verweisen.
Häufige Fragen
Darf ein Freund beim Anbau im Club helfen?
Nein, nach § 17 Abs. 1 KCanG darf Cannabis in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Ein Freund, der nicht Mitglied ist, darf deshalb nicht mitarbeiten. Ob er als volljähriger Gast aufs Gelände darf, regelt die Satzung im Rahmen des Gesetzes.
Ab wie alt darf man in den Club kommen?
Das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung darf nur betreten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 23 Abs. 1 KCanG). Auch Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 16 Abs. 1 KCanG). Minderjährige haben deshalb keinen Zutritt, auch nicht in Begleitung eines Mitglieds.