Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Darf man Freunde in den Club mitbringen?

Häufige Fragen

Darf ein Freund beim Anbau im Club helfen?

Nein, nach § 17 Abs. 1 KCanG darf Cannabis in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Ein Freund, der nicht Mitglied ist, darf deshalb nicht mitarbeiten. Ob er als volljähriger Gast aufs Gelände darf, regelt die Satzung im Rahmen des Gesetzes.

Ab wie alt darf man in den Club kommen?

Das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung darf nur betreten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 23 Abs. 1 KCanG). Auch Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 16 Abs. 1 KCanG). Minderjährige haben deshalb keinen Zutritt, auch nicht in Begleitung eines Mitglieds.

Quellen

  1. KCanG § 17: Anbau durch Mitglieder
  2. KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
  3. KCanG § 5: Konsumverbote
  4. KCanG § 9: Eigenanbau
  5. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitglieder
  6. KCanG § 19: Weitergabe an Mitglieder
  7. KCanG § 34: Strafvorschriften
  8. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
  9. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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