Wie werden Medizinalcannabis-Verordnungen gezählt?
Eine einzelne, amtlich geprüfte Gesamtzahl der Medizinalcannabis-Verordnungen nennt dieser Artikel nicht. Die Angaben stammen aus mehreren Quellen und zählen Unterschiedliches. Aktuelle Zahlen findest du beim BfArM. Verschrieben wird Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten, abgegeben wird es nur in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Jede dieser Stationen erzeugt Daten, aber nicht alle sind gleich erfasst. Wer eine Gesamtzahl nennt, sollte deshalb erklären, wie sie zustande kommt.
Wer Cannabis verschreiben darf
Nach dem Medizinal-Cannabisgesetz dürfen ausschließlich Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung. Diese Regel bestimmt, wo Daten entstehen: in den Praxen, in den Apotheken und bei den Stellen, die Abrechnungen verarbeiten.
Der genaue Wortlaut der Vorschrift steht in § 3 des Gesetzes. Wer sich auf Zahlen beruft, sollte prüfen, ob sie sich auf Verschreibungen, Abgaben oder Patientinnen und Patienten beziehen. Das sind unterschiedliche Größen.
Wer Verordnungszahlen erfasst
Je nach Quelle werden Verordnungen, Abgaben oder Personen gezählt: Krankenkassen kennen die Verordnungen, für die sie Kosten übernehmen, Apotheken die Abgaben. Behörden und Fachstellen werten eigene Meldewege aus, Verbände und Umfragen erfassen wieder andere Gruppen. Welche Stelle welche Daten führt, ist hier nicht im Einzelnen geprüft.
Diese Quellen decken sich nicht vollständig. Eine Verordnung, die privat bezahlt wird, taucht in Kassenstatistiken nicht auf. Wer mehrere Verordnungen erhält, wird je nach Zählweise mehrfach oder nur einmal gezählt. Solche Unterschiede erklären, warum Zahlen scheinbar widersprüchlich sein können.
Warum Zahlen schwer vergleichbar sind
Ein häufiges Problem ist der Zeitraum. Manche Angaben beziehen sich auf ein Quartal, andere auf ein ganzes Jahr oder auf einen Stichtag. Wer diese Zeiträume nicht angleicht, vergleicht Unvergleichbares. Dazu kommt die Frage, ob erstmalige Verordnungen oder Folgeverordnungen gezählt werden.
Auch die Einheit ist wichtig. Eine Verordnung ist nicht dasselbe wie eine Person, und eine Person kann im Verlauf mehrere Verordnungen erhalten. Wenn eine Quelle von Patientinnen und Patienten spricht, sollte man nachfragen, ob tatsächlich Personen gemeint sind.
- Zeitraum: Quartal, Jahr oder Stichtag?
- Zählweise: Verordnungen, Abgaben oder Personen?
- Herkunft: Kassenrezept, Privatrezept oder beides?
- Erfassung: Vollständige Meldung oder Stichprobe?
Was der Weg zur Verordnung bedeutet
Der Weg zur Verordnung führt über die ärztliche Entscheidung, bei Kostenübernahme über die Krankenkasse und dann in die Apotheke. Verordnungszahlen lassen sich deshalb nicht einfach mit dem Cannabiskonsum allgemein vergleichen.
Der Artikel Wann übernimmt die Krankenkasse Cannabis auf Rezept? beschreibt die Kostenseite genauer. Wer die Entwicklung der Versorgung verfolgt, findet im Artikel Wie hat der Bundesrat das MedCanG verschärft? Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Begriffe, die in Verordnungszahlen vorkommen
- Verordnung ist die ärztliche Anweisung, mit der Cannabis verschrieben wird.
- Abgabe ist die Ausgabe in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG).
- Erstverordnung ist die erste Verschreibung für eine Person. Danach folgen weitere Verordnungen, wenn die Behandlung fortgesetzt wird.
- Kostenübernahme ist eine eigene Entscheidung der Krankenkasse. Sie gehört nicht zur Verschreibung selbst.
Was eine Zählung nicht zeigt
Eine Verordnung zeigt, dass eine Ärztin oder ein Arzt Cannabis vorgesehen hat. Ob die Behandlung beginnt, wie lange sie dauert, ob sie wirkt und aus welchem Grund sie erfolgt, zeigt sie nicht. Wer aus Verordnungszahlen auf Wirksamkeit schließt, überschreitet das, was Zahlen belegen können.
Vergleiche zwischen zwei Jahren sauber ansetzen
- Beide Jahre nach derselben Zählweise erfassen.
- Veränderungen im Verfahren vermerken, etwa neue Formulare oder neue Meldewege.
- Einzelne große Abrechnungen von der Gesamtentwicklung trennen, sonst wirkt ein Ausreißer wie ein Trend.
Was die Zahl für deine Entscheidung bedeutet
Für eine einzelne Person ist die Gesamtzahl wenig hilfreich. Wichtig ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Verordnung ausstellt: Nach § 3 Abs. 1 MedCanG dürfen nur Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Die Abgabe läuft dann über die Apotheke, und die Kostenfrage klärt die Krankenkasse. Wie die Erstverordnung abläuft, erklärt der Artikel Wie läuft die Erstverordnung von Medizinalcannabis ab?
Zahlen aus Umfragen richtig lesen
Umfragen erfassen, wer sich selbst als Patientin oder Patient versteht. Die Antworten hängen davon ab, wie die Frage gestellt ist und wer antwortet. Wer eine Umfrage zitiert, nennt den Auftraggeber, den Zeitraum und die Zahl der Befragten. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Zahl schwer einzuordnen.
Was eine Gesamtzahl über die Versorgung sagt
Eine Gesamtzahl sagt wenig über Lücken in der Versorgung. Frag bei Behörden oder Verbänden nach, welche Daten zu Wartezeiten und Ablehnungen vorliegen und wie sie erhoben wurden.
Wie du Zahlen zur Medizin liest
- Prüfe, was gezählt wird: Verordnungen, Abgaben oder Menschen.
- Achte auf den Zeitraum und darauf, ob er zwischen Quellen übereinstimmt.
- Frag nach der Erfassungsmethode und nach möglichen Lücken.
- Vergleiche mehrere Quellen, bevor du eine Zahl als gesichert übernimmst.
Verordnungszahlen sind wichtig, um die Versorgung einzuschätzen. Sie brauchen aber einen klaren Bezug, sonst führen sie in die Irre. Mehr Hintergründe findest du im Bereich Medizinalcannabis.
Häufige Fragen
Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?
Nach dem Medizinal-Cannabisgesetz dürfen nur Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Die Abgabe erfolgt in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Die genaue Regelung steht in § 3 des Gesetzes.
Warum gibt es keine einheitliche Verordnungszahl?
Verordnungen werden bei Krankenkassen, Apotheken und verschiedenen Stellen erfasst, und jede Quelle sieht nur einen Ausschnitt. Privat bezahlte Verordnungen fehlen oft in Kassenstatistiken. Zeitraum und Zählweise unterscheiden sich ebenfalls.
Ist eine Verordnung dasselbe wie eine Patientin oder ein Patient?
Nein. Eine Person kann mehrere Verordnungen erhalten, und eine Verordnung kann je nach Zählweise anders gezählt werden. Wenn eine Quelle von Patientinnen und Patienten spricht, solltest du nachfragen, ob tatsächlich Personen gemeint sind.