Politik und Forschung · Gesetzgebung und Änderungen

Was regelt das MedCanG und was soll sich ändern?

Häufige Fragen

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur Ärztinnen und Ärzte. Die Verschreibung ist die Grundlage für jede Abgabe.

Wo bekommt man Medizinalcannabis?

Nach § 3 Abs. 2 MedCanG wird Cannabis an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben.

Was soll sich am MedCanG ändern?

Laut Bundesgesundheitsministerium sieht das Änderungsgesetz vor, dass Cannabisblüten nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden dürfen. Das Verfahren ist laut Ministeriumsseite noch offen. Welche Fassung gilt, zeigt der Text auf gesetze-im-internet.de.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. Bundesgesundheitsministerium: Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
  3. UKE/EKOCAN: Pressemitteilung zum zweiten Zwischenbericht (27.03.2026)
  4. SGB V § 31 (Arznei- und Verbandmittel), gesetze-im-internet.de
  5. StVG § 24a (gesetze-im-internet.de)

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