Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Was hat die MedCanG-Reform 2024 geändert?

Häufige Fragen

Was hat die MedCanG-Reform 2024 verändert?

Das MedCanG gilt seit dem 1. April 2024. Laut ABDA ist Medizinal-Cannabis seitdem ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, zuvor war es ein Betäubungsmittel. Laut BMG ist der Anbau nicht mehr an ein Vergabeverfahren gebunden. Verschrieben wird nur durch Ärztinnen und Ärzte, abgegeben nur in der Apotheke.

Muss ich wegen der Reform meine Verordnung neu beantragen?

Das MedCanG enthält zur Weitergeltung bestehender Verschreibungen keine Regel. Eine Verschreibung gilt nach ihrer eigenen Gültigkeitsdauer, fehlt diese Angabe, drei Monate (§ 2 Abs. 5 AMVV). Frag deine Ärztin oder deinen Arzt und deine Apotheke. Bei rechtlichen Zweifeln hilft eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Medizinrecht.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  3. ABDA, Medizinisches Cannabis (abda.de)
  4. BMG, FAQ Cannabis als Medizin (bundesgesundheitsministerium.de)
  5. BMG, Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (bundesgesundheitsministerium.de)
  6. BMG, Fragen und Antworten zum MedCanG (bundesgesundheitsministerium.de)
  7. AMVV (gesetze-im-internet.de)
  8. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  9. KBV, Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, 30.07.2026 (kbv.de)

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