Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Wie verlief das Gesetzgebungsverfahren zum MedCanG?

Häufige Fragen

Seit wann ist Medizinalcannabis verschreibungspflichtig?

Laut ABDA ist Medizinal-Cannabis seit April 2024 ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Zuvor war es ein Betäubungsmittel. Die Verschreibung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt, die Abgabe nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung.

Wie weit ist das Änderungsverfahren zum MedCanG?

Laut Bundesgesundheitsministerium ist das Kabinett am 8. Oktober 2025 als Station verzeichnet, der Bundesrat hat im ersten Durchgang am 21. November 2025 Stellung genommen, und der Bundestag hat die erste Lesung am 18. Dezember 2025 durchgeführt. Das Verfahren wird als laufend geführt.

Wie lange hat die Krankenkasse für die Entscheidung?

Nach Angaben der KBV hat die Krankenkasse für die Bearbeitung zwei Wochen Zeit, bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme vier Wochen. Die Genehmigung der ersten Verordnung richtet sich nach § 31 Abs. 6 SGB V.

Quellen

  1. BMG, Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (bundesgesundheitsministerium.de)
  2. BMG, FAQ Cannabis als Medizin (bundesgesundheitsministerium.de)
  3. ABDA, Medizinisches Cannabis (abda.de)
  4. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  5. KBV, Cannabis (kbv.de)
  6. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  7. Sucht & Drogen Hotline (sucht-und-drogen-hotline.de)

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