Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Welche Änderungen am MedCanG werden diskutiert?

Häufige Fragen

Welche Änderungen am MedCanG sind geplant?

Laut BMG sollen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt verschrieben werden dürfen. Das Verfahren ist laufend (Stand 18.12.2025). Was gilt, steht im aktuellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung.

Quellen

  1. BMG, Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (bundesgesundheitsministerium.de)
  2. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  3. BfArM, Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  4. BfArM, Hinweise für Patienten (bfarm.de)

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